Gegen große Spielsucht

RECHT Verboten bleiben Mehrfachspielhallen

Der Spielsucht darf man in Bremen nur dezentral nachgehen, das regelt das bremischen Spielhallen-Gesetz mit zwei Bestimmungen: Der Abstand zwischen zwei Spielhallen muss mindestens 250 Meter Luftlinie betragen, und eine Spielhalle (mit 12 Tischen) darf nicht in baulichem Verbund mit einer anderen Spielhalle stehen. Dieses Landesregelung ist rechtens, entschied jetzt das Bremer Verwaltungsgericht. Zwei Spielhallen-Betreiber hatten mit Eilanträgen eine Erlaubnis für sog. „Mehrfachspielhallen“ erstreiten wollen. Im Frühjahr 2011 waren die baurechtlichen Genehmigungen schon erteilt, als über das neue Spielhallen-Gesetz beraten wurde. Die Antragstellerinnen wollten die Erlaubnisse noch nach der alten Gesetzeslage bekommen und meinten, die Behörde habe die Bearbeitung der Anträge bewusst verzögert. Das Verwaltungsgericht erklärte nun, das Gesetz sei verfassungskonform und für eventuelle Schadensersatzansprüche sei es nicht zuständig. (Az. 5 V 514/11) kawe