Kaum Klagen auf Gleichbehandlung

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die von vielen Unternehmen befürchtete Klagewelle auch in Bremen ausgeblieben. So genannte AGG-Hopper, die sich mit Klageabsicht auf unpassende Stellen bewerben, sind Einzelfälle geblieben. In Bremen wurden bis April 2007 rund 20 Klagen beim Arbeitsgericht im Zusammenhang mit dem Gesetz verzeichnet, in Baden-Württemberg waren es 109, in Berlin-Brandenburg 25 Fälle. Doch die Skepsis bei den Wirtschaftsverbänden ist nach wie vor groß. Denn wie viele Fälle außergerichtlich geklärt werden, ist unklar – die AGG-KritikerInnen befürchten eine hohe Dunkelziffer. Das AGG setzte – gegen den Widerstand der Wirtschaft sowie erheblicher Kritik aus der Union – vier EU-Richtlinien gegen Benachteiligung im Arbeitsleben und im Zivilrecht um. Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, des Alters und der Religion sind danach verboten. Es gibt viele Ausnahmeregeln. epd/ taz