Weiterbildung kein Muss

Die Rentenversicherung muss eine Weiterbildung nicht finanzieren, wenn der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nur bedingt für den neuen Beruf geeignet ist. In Mainz scheiterte die Klage einer Frau, die die Übernahme der Kosten für eine Ausbildung zur Ergotherapeutin beantragt hatte (Aktenzeichen L 2 ER 260/08). Der Klägerin war bescheinigt worden, dass sie wegen eines Wirbelsäulenproblems keine schwere körperliche Arbeit leisten könne. Die Richter lehnten eine Finanzierung der Weiterbildung dennoch ab: Ziel müsse die möglichst dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben sein. Dafür reiche es nicht, dass die Versicherte nur Teilbereiche der Anforderungen des neuen Berufs erfülle.