Rechts-Tipps

Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1. 1.  2009 sind die Standesamtsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, zu Archivgut geworden. Dies bedeutet, dass die Hamburger Geburtenbücher von 1876 bis 1898, die Heiratsbücher der Jahre 1876 bis 1928 sowie die Sterbebücher von 1876 bis 1978 im Staatsarchiv einsehbar sind. Jeder Interessierte kann nun selbst im Staatsarchiv nach seinen Vorfahren recherchieren. Der Lesesaal des Staatsarchivs an der Kattunbleiche 19 (U-Bahn Wandsbek Markt) ist von montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr und mittwochs von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg macht darauf aufmerksam, dass Händler nicht verpflichtet sind, bei Nichtgefallen Ware zurückzunehmen. Es gilt die Regel „gekauft ist gekauft“. Im Augenblick der Bezahlung an der Kasse und Aushändigung der Ware ist ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande gekommen. Ausnahmen wie bei Haustürgeschäften, Kredit- und Versicherungsverträgen sind ausdrücklich gesetzlich geregelt. Wenn Händler einer Rücknahme zustimmen und Geld zurückerstatten, ist dies reine Kulanz, das gilt auch, wenn sie die Ware nur gegen einen Gutschein zurücknehmen. Als Kunde kann man jedoch – vor Vertragsschluss – ein Rückgaberecht vereinbaren und damit von der gesetzlichen Grundregel abweichen. Die Verbraucherzentrale rät in diesem Fall dazu, auf den Kassenbon notieren zu lassen: „Rückgabe gegen Geld binnen 14 Tagen möglich“. Ist die Ware mangelhaft, hat der Käufer auch ohne Extra-Vereinbarung weitgehende Rechte.