MIETHAI
: Wenn als Schikane die Garage gekündigt wird

■ ist Juristin bei dem Verein Mieter helfen Mietern (MHM), Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, ☎ 431 39 40.

Kann der Vermieter mir meine Garage kündigen? Diese bange Frage stellte ein Mitglied von Mieter helfen Mietern (MHM) aus Hamburg-Eppendorf. Der Vermieter hatte sich über Nachfragen bei der Nebenkostenabrechnung geärgert und diesem Ärger durch die Kündigung der Garage Luft gemacht – wohl wissend, dass der Mieter auf die Garage angewiesen ist. Denn als Außendienstler braucht der Mieter sein Auto täglich und erspart sich mit der Parkplatzsuche gut und gern eine halbe Stunde täglich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 12. Oktober klargestellt, dass eine Garage, die vom Wohnungsvermieter vermietet wurde, als Bestandteil eines einheitlichen Wohnraummietverhältnisses zu gelten hat, wenn sie in rechtlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit von dem Wohnraummietverhältnis angemietet wurde. Dann sei es gerechtfertigt, sie in den Wohnraummietvertrag einzubeziehen. Eine separate Kündigung sei nicht möglich.

Der BGH hatte klargestellt, dass bei separaten Mietverträgen eine rechtliche Selbstständigkeit der Verträge unterstellt werden kann. Also eigentlich schlechte Neuigkeiten für den Eppendorfer Mieter. Allerdings kann diese Vermutung nach Ansicht des BGH durch besondere Umstände, aus denen gefolgert werden kann, dass die Verträge eine Einheit bilden sollten, widerlegt werden. In der Regel sei die Lage von Wohnung und Garage auf demselben Grundstück ein solcher Umstand.

Mit dem Hinweis auf die Lage der Garage direkt am Haus und auf das BGH-Urteil widersprach der Eppendorfer Mieter der Kündigung. Er habe die Mietverträge für die Wohnung und die Garage am selben Tag geschlossen, was auch für die Zusammengehörigkeit der Verträge spreche. Ferner habe der Vermieter Wohnraummieterhöhungen stets mit entsprechenden Mietsteigerungen für die Garage geltend gemacht. Er sei also selbst von einem einheitlichen Mietvertrag ausgegangen. Der Vermieter ließ sich mit dem Hinweis auf die Grundsätze der BGH-Entscheidung überzeugen und nahm die Kündigung zurück.