Journalist darf seine BND-Akte sehen

LEIPZIG taz ■ Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist verpflichtet, einem Journalisten Auskunft darüber zu erteilen, welche Informationen die Behörde über ihn gespeichert hat. Das entschied am Mittwochabend das Leipziger Bundesverwaltungsgericht und gab damit der Klage des Berliner Journalisten Andreas Förster Recht. Das Urteil geht in seiner Bedeutung jedoch über den Fall hinaus, es stärkt prinzipiell das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Geheimdienst. Der Journalist der Berliner Zeitung war über Jahre vom BND überwacht und ausgeforscht worden. Im Mai 2006 wurde dies bekannt, und Förster verlangte Auskunft darüber, welche Informationen über ihn gespeichert seien. Der BND gewährte ihm dies jedoch nur zu Inhalten elektronisch gespeicherter Dateien. Auskünfte zu den schriftlichen Akten lehnte der BND dagegen ab. DAS