Invaliden droht Rentenkürzung

KASSEL dpa ■ Rund 1,2 Millionen Invaliden droht eine empfindliche Kürzung ihrer Erwerbsminderungsrente. Das Bundessozialgericht wies gestern zwei Klagen gegen eine Kürzung von Ruhegeldern von gut zehn Prozent ab. Auch ein Begehren nach mehr Hinterbliebenenrente drang nicht durch. Damit widersprach der Senat 5a dem 4. Senat, der im Mai 2006 zugunsten der Invaliden entschied. Der Fall gilt auch bei Experten als kompliziert, weil er zahlreiche Sonderregelungen der Rentenberechnung betrifft. Im Kern geht es um die Übertragung des Abschlags der Alters- auf die Erwerbsminderungsrente. Die Anwälte der Kläger argumentieren, dass es anders als beim vorzeitigen Ruhestand bei der Invalidenrente keine Freiwilligkeit gibt: Erwerbsunfähigkeit könne nicht beeinflusst werden. Sollten sich die Senate nicht einigen, ist der große Senat gefordert.