Reform der Erbschaftsteuer: Vorteil für Ehegatten

Während Wirtschaftsverbände die neuen Erbschaftsteuerregeln begrüßen, werden sie von der Opposition als "unsozial" kritisiert. Unklar ist, ob die Regeln verfassungskonform sind.

Erbt der Ehepartner ein Häuschen, müssen keine Erbschaftsteuern gezahlt werden. Bild: dpa

BERLIN taz Firmen- und Immobilienerben dürften aufatmen: Union und SPD haben sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt, die hinterlassene Immobilien und Betriebe weitgehend steuerfrei stellt. Während die Wirtschaftsverbände und Koalitionspolitiker die geplanten Regelungen begrüßten, kam von den Grünen und der Linkspartei am Freitag Kritik.

Laut der Einigung sollen Ehegatten und Kinder, die vom Partner beziehungsweise den Eltern Wohnraum erben und diesen selbst nutzen, keine Erbschaftsteuer zahlen müssen. Bei Kindern gilt allerdings eine Höchstgrenze von 200 Quadratmetern. Wohnraum, der darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Wer die geerbte Immobilie selbst bewohnt, muss dort mindestens zehn Jahre wohnen bleiben, andernfalls wird Steuer fällig.

Für Geldvermögen gelten Freibeträge. Bis zu einer Summe von 500.000 Euro pro Ehegatten und 400.000 pro Kind ist das Erbe steuerfrei. Danach werden Steuersätze ab sieben Prozent fällig. Für ein von den Eltern geerbtes Geldvermögen von einer Millionen Euro würden danach für das Kind nur 75.000 Euro an Erbschaftsteuer veranschlagt. Ein Haus im gleichen Wert, das Tochter oder Sohn nicht bewohnen, sondern verkaufen, würde ähnlich hoch steuerlich belastet. Geschwister und Nichten des Erblassers haben weit geringere Freibeträge, eingetragene Lebenspartner in der Homoehe aber ähnlich hohe wie die Ehegatten.

Unternehmenserben müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird, ohne dass die Lohnsumme sinkt. Sie können sich aber auch für eine zweite Option entscheiden. Danach darf sich die Lohnsumme innerhalb von sieben Jahren geringfügig vermindern, also Personal abgebaut werden. Dafür müssten dann aber 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden.

Gegenüber den bisherigen Regelungen sieht das neue Recht deutlich höhere Freibeträge vor. Dennoch solle die neue Erbschaftsteuer "aufkommensneutral" gegenüber dem alten Recht sein, hieß es bei der SPD. Denn nach dem neuen Recht werden Immobilien nach ihrem Verkehrswert besteuert. Früher wurden Häuser, Wohnungen und Grundstücke hingegen zu erheblich niedrigeren Werten veranschlagt. Die Erbschaftsteuer erbringt jährlich 4,2 Milliarden Euro, die den Haushalten der Bundesländer zugutekommen.

Die allermeisten BürgerInnen erben, wenn überhaupt, nach wie vor steuerfrei. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) besitzt nur jeder 20. Erwachsene in Deutschland Vermögen von mehr als 312.000 Euro inklusive Immobilie.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie lobte die Einigung als "kleinen Kompromiss". Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Christine Scheel, bemängelte am Freitag, der Kompromiss schütze "millionenschweres Vermögen vor einer angemessenen Besteuerung". Der Kompromiss sei "eine Fortsetzung der Umverteilungspolitik von unten nach oben", rügte der Vorsitzende der Linksfraktion, Oskar Lafontaine. Die Regelung soll alsbald verabschiedet werden und zu Beginn kommenden Jahres in Kraft treten.

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