DAS GIBT ZU DENKEN

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover hat gestern ein Juwelier-Ehepaar auf das Recht eines Waffenscheines zum Schutz vor Überfällen geklagt. Da bleibt selbst der eigene Bundesverband reserviert: „Juweliere sind von Kriminalität stärker betroffen“, sagt Joachim Dünkelmann zur taz. „Aber eher von kleinen Trickbetrügereien. Eine Bewaffnung ist nicht branchenüblich.“