Übernahmeschutz: Künftig Meldepflicht für Auswärtige

Um wichtige Branchen vor ausländischen Käufern zu bewahren, will Berlin das Außenwirtschaftsgesetz erweitern.

Wirtschaftsminiser Glos (CSU) könnte künftig prüfen, ob sich eine Heuschrecke im Anmarsch befindet Bild: dpa

BERLIN taz Die einen warnen vor russischen Staatsunternehmen wie der Gazprom, die anderen vor Staatsfonds aus China oder den Golfstaaten. Die Sorge aber ist immer die gleiche: Ausländische Investoren könnten deutsche Schlüsselindustrien übernehmen und Know-how abziehen - oder gar die Bundesregierung politisch erpressen. Diese plant deshalb eine stärkere Reglementierung ausländischer Einkäufe in deutsche Unternehmen. In Absprache mit Kanzleramt und Finanzministerium hat das Bundeswirtschaftsministerium dazu jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vorsieht.

Bereits die rot-grüne Vorgängerregierung hatte das AWG als Kontrollinstrument begriffen und eine Melde- und Genehmigungspflicht für Großeinkäufe in "sicherheitsrelevanten Bereichen" eingeführt. Wenn ein ausländischer Investor direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent an einer deutschen Rüstungsfirma übernehmen will, hat der Bundeswirtschaftsminister deshalb heute schon ein Vetorecht.

Diese Möglichkeit soll es nun auch in anderen Branchen geben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Investoren aus anderen Ländern sich künftig bei der Bundesregierung melden, wenn sie größere Beteiligungen an deutschen Unternehmen vorhaben. Handelt es sich um Anteile von mindestens 25 Prozent, prüft das Wirtschaftsministerium binnen vier Wochen, ob dadurch "die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" gefährdet ist. Sollte das der Fall sein, kann es Auflagen erteilen - oder den Deal verbieten.

Wenn der Investor einen solchen Kauf nicht freiwillig anzeigt, kann das Ministerium von sich aus eine Überprüfung anordnen. Der Entwurf sieht vor, dass es in diesem Fall innerhalb einer Dreimonatsfrist nach Abschluss des Kaufvertrags ein Ergebnis vorlegen muss.

Damit ist der Referentenentwurf deutlich vager ausgefallen, als die Diskussionen im Vorfeld hatten vermuten lassen. Dort war darüber nachgedacht worden, ob nur Übernahmen durch staatlich kontrollierte Fonds oder Unternehmen kontrolliert werden sollten. Oder ob nur bestimmte deutsche Branchen geschützt werden müssten. Nun soll das Gesetz für alle Unternehmen und alle Investoren gelten - selbst eine Umsatzschwelle entfällt. Man müsse auch kleinere Unternehmen im Fokus behalten, heißt es im Ministerium.

Ebenfalls fallen gelassen wurde die Idee, einen staatlich kontrollierten Fonds einzurichten, der im Ernstfall als "weißer Ritter" gegen einen feindlichen Bieter antreten könnte.

Kritiker stören sich allerdings an dem Kriterium, nach dem die Bundesregierung einen ausländischen Geldgeber abweisen kann: "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die für den einzelnen Sachverhalt erst konkretisiert werden müssten.

Am liebsten würde es die Bundesregierung allerdings sehen, wenn sie das neue Vetorecht gar nicht anwenden müsste. Sie versteht es vor allem als "Signal an potenzielle Investoren", frühzeitig auch mit der Politik zu sprechen.

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