Biblis: Gericht fordert Erklärung

FRANKFURT/MAIN taz ■ Die hessische Landesregierung muss innerhalb von 14 Tagen eine Erklärung dafür abgeben, warum der Antrag der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW zur Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B von September 2005 noch nicht beschieden ist. Aufgrund der „Untätigkeitsklage“ forderte der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Umweltministerium in Wiesbaden jetzt auf, umgehend zu erklären, welche Gründe einer Bescheidung des von den Klägern gestellten Antrags entgegenstehen und wann mit einer Bescheidung zu rechnen sei. IPPNW wirft der hessischen Atomaufsicht vor, das Verfahren zur Stilllegung von Biblis B bewusst zu verschleppen. KPK