Gewerbesteuer bleibt erhalten

FREIBURG taz ■ Die Gewerbesteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Es lehnte dabei eine Richtervorlage des Finanzgerichts Niedersachsen ab und beendete eine jahrelange Debatte. Die niedersächsischen Richter wollten die Gewerbesteuer kippen, weil sie nicht von allen Teilnehmern am Wirtschaftsleben gezahlt werden muss. Die Gewerbesteuer verstoße deshalb gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes. Karlsruhe entschied nun jedoch, dass es gute Gründe gebe, warum Freiberufler und Landwirte generell von der Gewerbesteuer ausgenommen sind. Freiberufler verursachten typischerweise weniger Infrastrukturlasten für die Kommunen als echte Gewerbebetriebe und Landwirte unterlägen einer Sonderbelastung durch die Grundsteuer. CHR