VERFASSUNGSGERICHT
: Zwischenlager zulässig

Vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klagen gegen atomare Zwischenlager an drei Standorten von AKWs gescheitert. Die Verfassungshüter begründeten ihr Urteil damit, dass das „Individualrisiko des Einzelnen“ durch die größere Anzahl von Zwischenlagerstandorten weder größer noch kleiner werde. (Az.: BvR 2456/06 u. a.)