Meldepflicht für Fotovoltaik

BONN ap ■ Betreiber von Fotovoltaikanlagen müssen der Bundesnetzagentur seit Jahresanfang Standort und Leistung von neuen Anlagen melden. „Nur wenn Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Meldepflicht umfasst Fotovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Ältere Anlagen brauchen nicht nachträglich gemeldet zu werden. Dennoch erwartet die Bundesnetzagentur mehrere zehntausend Datenmeldungen pro Jahr. www.bundesnetzagentur.de