BUNDESGERICHTSHOF
: Verkauf fauler Kredite ist rechtens

FRANKFURT | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Weiterverkauf fauler Kredite durch eine Sparkasse für rechtens erklärt. Das Bankgeheimnis stehe der Abtretung von Forderungen auch dann nicht entgegen, wenn es sich beim Kreditgeber um ein öffentlich-rechtliches Institut handele, urteile der XI. Zivilsenat des BGH am Dienstag. Im konkreten Fall hatte die Sparkasse den Hypothekenkredit gekündigt und im Paket mit anderen verkauft, nachdem es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung gekommen war. (rtr)