Zur Armut gehört Ausgrenzung

betr.: „Ohne Geld keine Teilhabe“, Kommentar von Ulrich Schulte, taz vom 28. 1. 09

Die willkürlichen Pauschalbeträge im Rahmen von Hartz IV betreffen nicht nur Kinder.

Auch allein lebende Singles in Ballungsräumen sind stark benachteiligt. So sieht die Regelsatzverordnung zum ALG II zum Beispiel Kosten für den ÖPNV in Höhe von 19,20 Euro vor. In Köln etwa kostet aber die billigste Monatskarte 28,40 Euro (Köln-Pass-Ticket für Hartz-IV-Empfänger und so weiter). Der Haushaltsstrom wird mit 26,87 Euro pauschaliert, was angesichts realer, durchschnittlicher monatlicher Stromkosten in Höhe von circa 35 Euro bei weitem nicht ausreicht. Für Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren werden 132,71 Euro als ausreichend angesehen. Das macht täglich 4,42 Euro aus. Wer einmal versucht hat, sich von diesem Betrag ausreichend und vitaminreich zu ernähren, der weiß, dass kein noch so günstiges Discounterangebot den Bedarf an gesunder Nahrung plus Tabakwaren zu einem solchen Niedrigstpreis zu decken in der Lage ist.

Wer sich hier am schlechtesten wehren kann, das sind in der Tat die Kinder aus Hartz-IV-Haushalten. Die Liste der Benachteiligungen reicht von Klassenfahrten, zu denen das Geld fehlt, über Schulmaterialien, für die ebenfalls das Geld fehlt, bis hin zu Mensa-Mahlzeiten an Ganztagsschulen, für die wiederum das Geld fehlt. Wer dann noch in Betracht zieht, dass Kleidung aus der Kleiderkammer wohl in den seltensten Fällen auch trendy sein dürfte, der weiß, dass zur Armut im Regelfall eine heftige soziale Ausgrenzung dazugehört.

MICHAEL HEINEN-ANDERS, Köln

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