GELDSTRAFEN BEI ZU VIEL LÄRM
: EU-Gericht stärkt Anwohner von Flughäfen

LUXEMBURG | Anwohner von Flughäfen bekommen nach einem EU-Urteil besseren rechtlichen Schutz vor Lärm. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Staaten Grenzwerte für den Lärmpegel am Boden festlegen, so die Richter in Luxemburg. Demnach sind auch Geldbußen gegen Fluggesellschaften möglich, die diese Limits überschreiten. Dabei betont der Gerichtshof, dass die Maßnahmen ausgewogen sein müssten. So sei das EU-Recht zu beachten, falls die Grenzwerte so streng seien, dass Airlines deswegen ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufgeben müssten. Im konkreten Fall hatte eine Fluggesellschaft in Belgien geklagt. Die European Air Transport (EAT) soll nachts beim Überfliegen der Hauptstadtregion Brüssel zu laut gewesen sein und musste deshalb eine Geldstrafe von mehr als 56.000 Euro zahlen. (dpa)