BRENNELEMENTESTEUER
: Finanzgericht hat Zweifel

HAMBURG | Das Finanzgericht Hamburg hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von der Regierung eingeführten Brennelementesteuer. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Atomkraftwerkbetreibers statt, der in einem vorläufigen Rechtsschutzantrag die Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer verlangt hat. Der Bund habe wahrscheinlich gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchsteuer handele. (dpa)