Anbindung an den Flughafen vor Gericht: Auch die Bahn macht Krach

Bürgerprotest richtet sich nicht nur gegen Fluglärm sondern auch gegen die Zuganbindungen an den BBI. Doch Klagen dagegen haben wohl kaum Chancen.

Die Bäume sind schon weg: Ein Bagger arbeitet an der geplanten Trasse für die Ostanbindung an den BBI. Dabei laufen noch Klagen gegen den Bau. Bild: DPA

Das Oberverwaltungsgericht will an diesem Mittwoch über zwei Klagen gegen die östliche Schienenanbindung des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) urteilen. Der Berlin-Brandenburgische Bahnverband und die Gemeinde Eichwalde haben gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, den das Eisenbahnbundesamt im Februar erlassen hatte. Sie plädieren für eine alternative Route beziehungsweise mehr Lärmschutz. Die Oststrecke in den neuen Terminal hinein ist für Reisende um so wichtiger, als die Flughafenanbindung über den Westen, die so genannte Dresdner Bahn, wohl erst Jahre nach der BBI-Eröffnung kommt. Gegen die Dresdner Bahn laufen ebenfalls Klagen.

Der Bahnverband will, dass die Bahnstrecke nicht den Bohnsdorfer Wald quert, sondern ein Stück nördlich davon verläuft. Seiner Ansicht nach ist die Alternative billiger, schneller und weniger umweltzerstörend. Allerdings ist die Schneise für die von der Deutschen Bahn geplante Route bereits geschlagen. Etwa 20.000 Bäume sind gefällt, Brücken und Masten gebaut worden.

Gerichtspräsident Jürgen Kipp ließ am Dienstag durchblicken, dass die Chancen der Gegner nicht nur wegen des fortgeschrittenen Baus schlecht stehen: Sie haben bei den Einsprüchen offenbar formale Fehler gemacht, die ihre Gültigkeit in Frage stellen. "Bei aller Achtung für Ihr bürgerschaftliches Engagement, wir kommen über die rechtlichen Regelungen nicht hinweg", sagte Kipp. Er äußerte dabei Verständnis, dass die Hürden für einem ehrenamtlich arbeitenden Verein hoch seien: Die Einspruchsfristen von nur zwei Wochen etwa, die fachlich schwierige Materie, die Bürokratie. Aber bei der Rechtssprechung dürfe er das nicht berücksichtigen, bedauerte er.

Ähnlich wie beim Fluglärm geht es bei der Wahl der Bahnstrecke auch darum, wer den Krach letztlich abkriegt und in welchem Maß. Die Bohnsdorfer meinen, dass die Alternativroute ihr Dorf entlasten würde. Dafür würde es in Altglienicke lauter, aber die Menschen dort litten nicht dermaßen unter Fluglärm, sagte die Bohndorferin Christine Dorn. Sie kreidet der Bahn zudem an, dass sie den Lärmschutz auf das direkte Neubaustück beschränkt - dabei würden sicher auch in den Häusern kurz dahinter die Richtwerte überschritten.

Die Gemeinde Eichwalde möchte ebenfalls Lärmschutz erhalten. Auf der Trasse durch ihren Ort werden künftig mehr Züge verkehren, darunter nachts Güterzüge mit Kersoin für den Flughafen. "Dass die Bürger von Eichwalde stark betroffen sind und es noch schlimmer wird, ist absolut nicht zu verkennen", sagte Richter Kipp. Nach Ansicht des Kläger-Anwalts Michael Hofmann seien Schallschutzwände daher ein "Grundrecht". Bisher sperrt sich die Bahn dagegen.

Sollte die Gemeinde Recht erhalten, geht von dem Urteil Signalwirkung aus: Es hieße, dass nicht nur an Neubau-, sondern auch an bestehenden Strecken Lärmschutz gewährleistet werden müsste. "Das würde den Bahnverkehr bis nach Polen betreffen", sagte Kipp.

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