Sicherungsverwahrung: Senatorin kritisiert Bund

Bundesregierung verschleppe Regelung, moniert die Berliner Justizsenatorin

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) wirft der Bundesregierung die Verschleppung einer gesetzlichen Regelung zur Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern vor. "Für die Länder und für die Gerichte ist die Situation besonders schwierig, weil der Bundesgesetzgeber nicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte reagiert", sagte von der Aue der Morgenpost.

Der Bund hätte längst handeln können. Die Länder müssten nun die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs "allein ausbaden", weil die Bundesregierung es bislang nicht geschafft habe, eine neue Regelung der Sicherungsverwahrung zu finden, kritisierte von der Aue.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im Dezember die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt. In Berlin kommen damit vermutlich demnächst sieben Schwerverbrecher frei. Auch wenn in jedem Einzelfall Gerichte entscheiden, geht Justizsenatorin von der Aue davon aus, dass sie entlassen werden müssen.

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