Kommentar Medienaufsicht in Bayern: Von Staatsferne keine Spur

Das Bundesverfassungsgericht hat über mangelnde Staatsferne beim ZDF zu befinden. Es sollte bei seiner Entscheidung die bayerischen Verhältnisse mit bedenken.

Rundfunk, ganz gleich ob öffentlich-rechtlich oder privat, hat in Deutschland laut Grundgesetz staatsfern stattzufinden. Deshalb ist es absurd, dass heute ein ehemaliger Regierungssprecher der schwarz-gelben Bundesregierung als Intendant einer ARD-Anstalt fungiert und seit dieser Woche auch ein Staatsminister zu einem der obersten Medienwächter im Lande gewählt ist.

Ulrich Wilhelm lenkt seit Jahresanfang die Geschicke des Bayerischen Rundfunks, der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Siegfried Schneider, übernimmt zum 1. Oktober als Chef der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Aufsicht über die Privatsender. Dass beide in der CSU sind, die Geschichte in Bayern spielt und denen bekanntermaßen ohnehin nicht mehr zu helfen ist, reicht da als Ausrede nicht.

Schneider ist als Chef der Staatskanzlei einer der wichtigsten Erfüllungsgehilfen von Ministerpräsident Horst Seehofer - jetzt muss er "staatsfern" spielen. Aber das kann er ja, schließlich saß er ja seit Jahren in den - formal ebenfalls staatsfernen - Gremien der BLM.

Die Medienaufsicht hat die Chance, sich zu reformieren und unabhängig zu werden, vertan. Ihr umstrittener erster Leiter, Wolf-Dieter Ring, der seit der Einführung des Privatfunks vor knapp 30 Jahren Medienpolitik im Sinne der bayerischen Regierung gemacht hat, tritt zwar ab, doch sein Nachfolger ist sogar noch staatsnäher.

Praktischerweise hat das Bundesverfassungsgericht gerade über mangelnde Staatsferne beim ZDF, also bei den Öffentliche-Rechtlichen zu befinden. Es wäre dringend geboten, dass es bei seiner Entscheidung die Aufsicht über den privaten Rundfunk gleich mit ins Visier nimmt.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Guttenberg zurücktreten sollte

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