Neue Gewinnspielsatzung: Bußgelder für Fernsehquize

Die Medienwächter für den Privatfunk haben erstmals Bußgelder gegen die Fernsehquize von Sat.1, das Vierte und 9live verhängt. Ihnen wird die Irreführung der Zuschauer vorgeworfen.

Quizshow-Moderatorinnen von 9live wollen zum Miträtseln verlocken. Bild: obs/neun live fernsehen

BERLIN taz | Dass wir das noch erleben dürfen: Nach langem Anlauf haben die Privatfunk-Medienwächter jetzt erstmals heftige Bußgelder wegen TV-Gewinnspielen verhängt. Sat.1 muss wegen Verstößen in seiner "Quizznight" (läuft ab 1.00 Uhr im Nachtprogramm) insgesamt 40.000 Euro bezahlen, das Vierte ("Spielmitmir", "Cashquizz") ist mit 12.000 Euro fällig, so die Bescheide der zuständigen Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

Auch auf den seit seiner Gründung unter Abzock-Verdacht stehenden reinen Anruf-Kanal 9live dürften einige Summen zukommen: Die ZAK erklärte am Dienstag, sie werde gegen den Sender weitere sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren durchführen, an deren Ende ebenfalls Geldbußen stehen.

Möglich macht's die neue Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten, die seit diesem Frühjahr gilt und dem vorher jahrelang kaum geregelten Bereich nun deutlich engere Grenzen setzt. "Die Landesmedienanstalten machen ihre Ankündigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatzung konsequent anzuwenden", lobt sich die ZAK in ihrer Pressemeldung selbst. Es sei "nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden", so ZAK-Chef Thomas Langheinrich.

Bis 2009 hatte allerdings hinter den Kulissen der für die Aufsicht über die Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten ein heftiger Streit über eine härtere Gangart gegen die Gewinnspielprogramme getobt. Vor allem die Bayerische Landesmedienanstalt versuchte dabei dem von ihr lizensierten Sender 9live treu die Stange zu halten. Denn schließlich kamen hier handfeste Standortinteressen ins Spiel: 9live sitzt in München und galt bis 2008 als einer der profitablesten Kanäle der Republik. Nur was an diesem "Programm", dass absurderweise immer noch auf einer Lizenz sendet, die ursprünglich für einen an Frauen gerichteten Spartenkanal namens "tm 3" erteilt wurde, tatsächlich TV-Programm ist, bleibt bis heute ein Rätsel.

Zumal der Kanal zu denen gehört, die sich weiter zu wenig um die neuen Vorgaben scheren: "Besonders ärgerlich ist, dass einige Sender Wiederholungstäter sind und trotz intensiver Gespräche in der Vergangenheit nach wie vor die gleichen Verstöße begehen", sagte der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, der nordrhein-westfälische Medienwächter Norbert Schneider. Und weil er im nächsten Satz "vor allem die Sender der RTL-Familie" lobte, die zeigten "dass sie die Vorgaben der Gewinnspielsatzung ernst nehmen", ist auch völlig klar, wen Schneider meint: 9live nämlich.

Die heutigen Bußgelder sollen ohnehin nur ein Anfang sein: Die ZAK hat auch bei ihrer nächsten Sitzung im Oktober weitere Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung auf der Tagesordnung.

Für Sender wie 9live wird es nun eng: Die frühere Cash-Cow der ProSiebenSat.1-Sendergruppe wies schon für 2008 eine miserable Bilanz auf. 2009 brachte weitere Einbrüche - und jetzt noch die Bußgelder der ZAK.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.