Nachtleben mit Sperrstunde: Um fünf ist Feierabend

Der Oldenburger Rat beschließt eine Sperrstunde zwischen fünf und sieben Uhr morgens. Keine endgültige Entscheidung: In einem Jahr soll erneut verhandelt werden.

Ab fünf Uhr ist Schluss: In Oldenburg gibt es jetzt eine nächtliche Sperrstunde. Bild: dpa

OLDENBURG taz | Es war eine seltsame Koalition: Für die Einführung einer Sperrzeit von fünf bis sieben Uhr morgens für gastronomische Betriebe stimmten am Montag im Rat der Stadt Oldenburg neben Oberbürgermeister Gerd Schwandner auch die Fraktionen der CDU, der Grünen und der Linken - eine knappe Mehrheit.

SPD, FDP und die Bürger für Oldenburg (BFO) votierten gegen die neue Regelung.

Um die Entscheidung, die zunächst für ein Jahr gilt, war im Rat heftig gestritten worden. Dabei wird sich für die Oldenburger nicht viel ändern: Bereits im vergangenen Jahr hatte es neun Monate lang eine solche Regelung auf freiwilliger Basis gegeben.

Fast alle Betriebe hielten sich daran, sogar nach Ablauf des Versuchszeitraums - aber eben nur fast alle: Zwei bis sieben Lokale, hier schwanken die Angaben wie mancher Kneipengast um fünf Uhr morgens, öffneten wieder länger.

Nur um diese Ausreißer zu treffen, würden jetzt alle Wirte gegängelt, werfen Kritiker, die sich in einer Bürgerinitiative organisiert haben, der Verwaltung vor.

Zudem dürften dann ja auch Bäckereien erst um sieben öffnen, was nicht nur viele Menschen von frühmorgendlicher Kaffeezufuhr abschneide, sondern Einbußen für die Betreiber bedeute.

Und schließlich, Kritikpunkt Nummer drei, diene die Verordnung wohl eher der Haushaltskonsolidierung - durch die kostenpflichtige Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen.

Zumindest bei zwei Vorwürfen ist die Verwaltung um Beruhigung der Gemüter bemüht: Bäckereien und Tankstellen seien aufgrund des "öffentlichen Interesses" von der Regelung ausgenommen, sagt Stadtsprecher Andreas van Hooven.

Ausnahmegenehmigungen bewegten sich mit rund 10 Euro im Monat in einem vertretbaren Rahmen, der der Stadt keine Reichtümer beschere.

Der polizeilich angeregten Regelung liegt weniger der Brötchen- und Kaffeekonsum zugrunde, sondern der von Bier und Schnaps - nebst einer Zunahme nächtlicher Schlägereien und Vandalismusfälle.

Wer in Oldenburg vom Nachtleben spricht, meint im Wesentlichen die Innenstadt und konkret die von Fastfood-Betrieben flankierte Kneipenmeile in der Wallstraße.

Hier liegt, neben dem Bahnhofsumfeld, der Brennpunkt, und hier war es auch, dass vor einiger Zeit ein Betrunkener unter dem Gejohle anderer Nachtschwärmer einen abgestellten Streifenwagen schändete: indem er sich an ihm erleichterte.

Es gehe aber nicht um gekränkte Eitelkeit, stellt der Leiter der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, Johann Kühme, klar - von der Sperrstunde erhoffe man sich einen Rückgang an alkoholbedingten Delikten.

Der Erfolg des Probelaufs vom Vorjahr sei unbestreitbar, sagt Kühme: Im fraglichen Zeitraum habe es einen Rückgang der Körperverletzungen um 18 Prozent gegeben, außerdem weniger Krach, weniger Glasbruch, weniger "wildes Urinieren".

An einen solchen Zusammenhang zwischen Sperrstunde und Kriminalitätsrückgang mag Wilfried Fey, Vorsitzender des Gastronomieverbands Dehoga in Oldenburg, allerdings nicht glauben: "Die Erfahrungen in anderen Städten verneinen das."

Ob sich die Regelung bewährt, wird sich im kommenden Jahr zeigen, wenn sie auf den Prüfstand gestellt wird - diese Einschränkung hatte die Dehoga eingefordert.

Die Entscheidung über eine Weiterführung der Sperrstunde werde dann, sagt Fey, ein neuer Rat treffen, denn im Herbst steht die Kommunalwahl an.

Es klingt, als solle der Wahlkampf in Oldenburg auch an den Zapfhähnen geführt werden.

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