Verfassungsklage: Umweltschützerin wehrt sich gegen Vorbeugehaft

Robin Wood-Aktivistin Cécile Lecomte klagt in Karlsruhe gegen den Unterbindungsgewahrsam. Lecomte verbrachte beim Castor-Transport nach Gorleben vier Tage vorbeugend im Gefängnis, da sie geringfügige Ordnungswidrigkeiten begehen könnte.

Musste vier Tage in einer Zelle ohne Fenster verbringen: die Aktivistin Cécile Lecomte. Bild: dpa

Der präventive Polizeigewahrsam wegen einer zu erwartenden Ordnungswidrigkeit während einer Protestaktion - auch "Unterbindungsgewahrsam" genannt - kommt auf den Prüfstand. Die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat hat für die Robin Wood-Aktivistin Cécile Lecomte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen eine entsprechende Vorschrift im niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) eingelegt. "Die Eingriffsnormen sind so unbestimmt, dass sie polizeilicher Willkür Tür und Tor öffnen."

Die Kletteraktivistin und ehemalige französische Meisterin im Sportklettern, die zurzeit aus Protest gegen die Fernwärme-Trasse des im Bau befindlichen Kohlekraftwerks Moorburg einen Baum im Gählerspark in Hamburg-Altona besetzt hält, hatte am 6. November 2008 mit drei anderen Atomkraftgegnern an einer Eisenbahnbrücke über dem Elbe-Seitenkanal bei Lüneburg ein Transparent entrollt. Damit wollte sie gegen den bevorstehenden Transport von Castorbehältern aus Frankreich mit hochradioaktivem Atommüll in das Zwischenlager Gorleben protestieren.

Während von den drei anderen Personen nach der stundenlangen Aktion nur die Personalien festgestellt worden sind, brachten Polizeibeamte Cécile Lecomte in den Langzeitgewahrsam - erst zur Polizei-Inspektion Lüneburg und dann in das Gewahrsamzentrum Braunschweig. Vier Tage lang musste Lecomte in einer gekachelten Zelle ohne Fenster verbringen. Der halbstündige Hofgang am Tag erfolgte nur in Handschellen.

Cécile Lecomte ist für spektakuläre Aktionen bekannt.

Im Januar 2009 stoppte sie ganz alleine einen Zug, der von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Rotterdam unterwegs war. Sie hatte nachts heimlich Kletterseile in Höhe der Lok gespannt und sich kopfüber daran gehängt.

Mehr als sechs Stunden dauerte es, bis eine Spezialeinheit der Bundespolizei Lecomte aus den Seilen holte. Sie feixt: "Die hatten keine Idee, wie sie mich runterkriegen."

Die Polizei begründete ihre Maßnahme damit, sie müsse verhindern, dass Lecomte in diesen Tagen beim Protestieren gegen die Castor-Transporte Ordnungswidrigkeiten durch das Betreten der Gleise begehen könnte. "Vier Tage Gewahrsam überschreitet jedes Maß", sagt Anwältin Donat. "Es gibt keinen Grund dafür, eine viertägige Haftstrafe zu verhängen."

Donat habe zwar Verständnis dafür, wenn Menschen, die die Gleise betreten haben, von Polizisten mit Zwang wegschubst oder in den "Verbringungsgewahrsam" gebracht werden, ein so langer Unterbindungsgewahrsam komme allerdings einer "Ersatzbestrafung" gleich und sei im Gefahrenabwehrrecht unzulässig. "Bestimmte Eingriffe in die Freiheitsrechte müssen genau definiert sein", so Donat. Doch diese Definierung enthalte das SOG Niedersachsens nicht.

Das Bundesverfassungsgericht müsse nun klären, so Donat, welche Art von Verstößen genau eine Langzeit-Ingewahrsamnahme rechtfertigen könnten und ob nicht Art und Schwere der zu verhindernden Tat zumindest Auswirkungen darauf haben müssten, wie lange die Freiheitsentziehung dauern darf oder deshalb der entsprechende Passus im SOG Niedersachsens, - der von "erheblichen Ordnungswidrigkeiten" spricht - viel zu ungenau sei. Denn es handele es sich beim Betreten von Gleisen um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, so Donat, und "wer über den Schienen hängt, begeht nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit".

"Häufig reichen schon Prognose-Indizien vom Hörensagen oder Vermutungen von Staatsschutzbeamten, um protestierende Bürger in die Gewahrsamszelle zu verfrachten," sagt die 28-jährige Lecomte. "Das ist sehr bedenklich." In ihrem Fall basierte die der Ingewahrsamnahme zu Grunde liegende polizeiliche Gefahrenprognose auf einer ganzen Reihe von Kletter-Aktionen, die entweder einem legalen Verhalten entsprachen oder in Ausnahmefällen als geringfügige Ordnungswidrigkeiten bestraft worden sind - wie das harmlose Beklettern von Bäumen in Lüneburg. "Vorbestraft bin ich nicht", sagt Lecomte.

Lecomte sieht solche ungeprüften staatsschutzpolizeilichen Angaben als Türöffner für staatliche Willkürakte. "Die besagte Gefahrenprognose ist dauerhaft in polizeilichen Dateien gespeichert und wirkt wie ein Damoklesschwert auf meine Freiheitsrechte." Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind zudem die Haftbedingungen, denen Lecomte damals ausgesetzt worden war.

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