Flüchtling erhängt sich in Abschiebehaft

SUIZID Mitarbeiter der Hamburger Untersuchungshaftanstalt fanden den jungen Mann aus Georgien in seinem Krankenzimmer. Er hätte nach Polen gebracht werden sollen, wo er bereits Asyl beantragt hatte

Gefängnismitarbeiter hatten zuletzt den Eindruck, dass David M. „aufgeschlossen“ sei

Der 17-jährige David M. hat sich am Sonntag im Zentralkrankenhaus des Hamburger Untersuchungsgefängnisses erhängt. Das teilte die Justizbehörde am Montag mit. Mitarbeiter der Haftanstalt hätten den jungen Mann am Nachmittag in seinem Zimmer gefunden.

Seit dem 9. Februar saß David M. auf Anordnung des Amtsgerichts in Abschiebehaft, nachdem er zwei Tage zuvor von der Polizei aufgegriffen worden war. Nachforschungen der Hamburger Ausländerbehörde ergaben, dass der junge Mann, der nach eigenen Angaben aus Georgien kam, zuvor in Polen und in der Schweiz Asylanträge gestellt hatte. Dort habe er sein Alter nicht wie in Hamburg mit 17, sondern mit 25 angegeben. Das Amtsgericht habe „Zurückschiebungshaft“ angeordnet. Es habe die Gefahr bestanden, dass David M. sich „ausländerrechtlichen Maßnahmen entziehen könnte“, so die Ausländerbehörde. Nach dem Ausländerrecht gelten bereits 16-jährige Flüchtlinge als „handlungsfähig“ und dürfen zwangsweise abgeschoben oder in ein „sicheres Drittland“ gebracht werden.

In Abschiebehaft hatte David M. die Nahrungsaufnahme verweigert, weswegen man ihn in das Zentralkrankenhaus des Untersuchungsgefängnisses überführte. Dort habe er seit Samstag wieder Nahrung zu sich genommen, so die Justizbehörde, die in Hamburg von GAL-Senator Till Steffen geführt wird. Mitarbeiter des Untersuchungsgefängnisses hätten vor seinem Tod den Eindruck gehabt, dass David M. auf Gesprächsversuche „aufgeschlossen“ reagiert habe.

Die innenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Antje Möller, kündigte an, die Frage der Abschiebung und Zurückführung von Minderjährigen in koalitionsinternen Gesprächen mit der CDU zu diskutieren. Das „ganze System der Abschiebehaft“ müsse überdacht werden, sagte Möller. Die Betroffenen befänden sich in einem „psychischen Ausnahmezustand“. Die beteiligten Behörden hätten darum eine besondere Fürsorgepflicht. WIE