Was Wasser kostet

VERBRAUCHERSCHUTZ Die niedersächsische Landeskartellbehörde prüft, ob einige Wasserpreise missbräuchlich überhöht sind, und will gegebenenfalls hart gegen die Anbieter durchgreifen

Rund 380 Euro liegen also zwischen dem günstigsten Preis und dem Spitzenwert

Bei den Trinkwasserpreisen in Niedersachsen gibt es große regionale Unterschiede. Die niedersächsische Landeskartellbehörde prüft deshalb, ob einige Wasserpreise missbräuchlich überhöht sind und will gegebenenfalls hart durchgreifen.

Bereits im Jahr 2006 führte die Behörde einen Trinkwasserpreisvergleich durch. Ein Blick auf die Tabellen zeigt, dass die teuren Anbieter teilweise dieselben geblieben sind.

Damals gab es lediglich „mahnende Gespräche“, Konsequenzen blieben aus. Dies werde sich in diesem Jahr ändern, hieß es am Freitag aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium.

Während eine Familie im emsländischen Werlte für 150 Kubikmeter Trinkwasser 87 Euro im Jahr zahlt, sind im südniedersächsischen Dransfeld für die gleiche Menge 468 Euro fällig. Rund 380 Euro liegen also zwischen dem günstigsten Preis und dem Spitzenwert im Trinkwasserpreisvergleich 2010.

Viel Geld für ihr Trinkwasser bezahlen auch die Einwohner in der Region Braunschweig. Dort werden 323 Euro im Jahr vom Konto abgebucht, damit landet Braunschweig auf Platz 8 von 138. In Osnabrück (Platz 17) werden 298 Euro fällig. Stadt und Umland Hannover liegen mit 247 Euro im Mittelfeld (Platz 57) des Preisvergleichs, ebenso wie Oldenburg (Platz 65) mit 236 Euro.

Die Kartellbehörde will den betroffenen Versorgungsunternehmen zunächst die Möglichkeit geben, sich zu äußern. So gibt es nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums durchaus Gründe für höhere Wasserpreise in einzelnen Regionen. Sei ein Gebiet dünner besiedelt, stiegen die Kosten.

Ebenso seien höhere Preise in Gegenden legitim, in denen es aufgrund des dortigen Geländes aufwendiger sei, das Leitungsnetz zu betreiben.

Anders als bei Gas und Strom sind die Kunden bei der Wasserversorgung auf örtliche Monopolisten angewiesen. Sie können nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen.  (dpa)