Datenschutz nur auf Hinweis

ZENSUS Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fürchtet in Niedersachsen zu wenig Kontrolle durch die Landesdatenschutzbehörde, gerade bei der Aufbewahrung der Fragebögen sei Datenmissbrauch möglich

Für stichprobenartige Kontrollen fehlt dem Landesdatenschutzbeauftragten Personal

Vor zu wenig Kontrolle durch die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde bei der Datenerhebung für den Zensus 2011 warnt der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung in Hannover. Ab Montag werden bundesweit zehn Prozent der Bevölkerung für die Volkszählung befragt. In Niedersachsen müssen etwa 813.000 Menschen Angaben zu ihrem Alter, Geschlecht, Beruf, ihrer Religion, Bildung und Wohnsituation machen.

Knapp 10.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte werden die Niedersachsen dafür befragen. Von einer unabhängigen Stelle wie der Landesdatenschutzbehörde werden die ehrenamtlichen InterviewerInnen in Niedersachsen allerdings nicht überprüft, bemängelt Michael Ebeling vom Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung. In anderen Ländern wie Schleswig-Holstein oder Berlin ist das vorgesehen, so Ebelings Kritik.

Dabei wären stichprobenartige Kontrollen „theoretisch nach dem niedersächsischen Datenschutzgesetz jederzeit möglich“, wie der Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten, Michael Knaps, erklärt. „Aus personellen Gründen können wir das aber schlichtweg nicht leisten.“ Die 30 MitarbeiterInnen des Landesdatenschutzbeauftragten könnten lediglich Hinweisen von BürgerInnen auf Datenmissbräuche nachgehen, sagt Knaps.

Ebeling vom AK Vorratsdatenspeicherung indes sieht bei der Volkszählung in Niedersachsen eine Vielzahl an Möglichkeiten zum Missbrauch der Daten. Ein potenzielles Datenleck befürchtet er vor allem bei der Aufbewahrung der ausgefüllten Fragebögen: Die müssen die InterviewerInnen in 51 Erhebungsstellen abgeben, die in Gemeinden und Landkreisen eingerichtet wurden. Davor können sie die Bögen allerdings in ihren Privatwohnungen zwischenlagern – wie lange, ist nicht geregelt.

Eine Frist zur Abgabe der Bögen gibt es nicht, sagt Eckart Methner vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN). Die LSKN, die in Niedersachsen für die Durchführung des Zensus zuständig ist, kontrolliert zwar die Befragungen. Ihr geht es allerdings um die korrekte Datenerhebung, weniger um deren Schutz: Stichprobenartig werden LSKN-MitarbeiterInnen die Arbeit der InterviewerInnen bei einer Wiederholungsbefragung überprüfen.

Dass die Daten bei den InterviewerInnen gut aufgehoben sind, davon geht Methner derweil aus. Zentral erfasst seien die knapp 10.000 EhrenamtlerInnen bei der LSKN zwar nicht. „Sie sind aber zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber Familien- und Haushaltsmitgliedern“, versichert er.TERSA HAVLICEK