DISKRIMINIERUNG: Kein Geld für Offizierswitwer

Weil sein Lebenspartner Soldat war, bekommt der Witwer keine Pension. Das ist verfassungswidrig und soll geändert werden. Aber wohl nicht rückwirkend

Fehlende Absicherung: Wer sich mit einem Schwulen verpartnert, sollte zusehen, dass es kein Soldat oder Bundesbeamter ist. Bild: dpa

Heterosexuelle bekommen sie. Natürlich. Homosexuelle inzwischen auch. Aber nur, wenn ihr toter Lebenspartner ein Angestellter war. Oder Landesbeamter. Herr A. indes geht leer aus. Er bekommt als Witwer keine Hinterbliebenenversorgung. Weil sein Mann Oberstleutnant der Bundeswehr war, zuletzt in Afghanistan.

2004 ist er gestorben, da war er 62 und gerade zwei Jahre der eingetragene Lebenspartner von A. Der kämpft seither um eine Pension. Bislang jedoch vergebens. Seit fünf Jahren liegt der Fall nunmehr beim Oberverwaltungsgericht Bremen. Doch das hat noch nicht einmal einen Verhandlungstermin angesetzt, geschweige denn entschieden. Das Verwaltungsgericht hat die Präzendenzklage des heute 39-Jährigen 2004 noch abgewiesen. Und deutliche Kritik an der damals noch rot-grünen Bundesregierung geübt. "Hier liegt zweifellos eine Ungleichbehandlung vor", so die Verwaltungsrichter damals in ihrem Urteil. Doch nur wer mit einem Bundesbeamten verheiratet war, hat laut Gesetz auch Anspruch auf eine Witwenpension. Lebenspartner gehen - nach damals wie heute geltendem Recht - also leer aus.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht schon im vergangenen Jahr klargestellt: "Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt." Zwar darf die Ehe bevorzugt, andere Lebensformen deswegen aber noch lange nicht benachteiligt werden. Doch bei der Wehrbereichsverwaltung West pocht man dessen ungeachtet auf den "Vorrang des Gesetzes". Und das ist an dieser Stelle noch eindeutig. Was, fragt Wegner, "ist dann aber die Verfassung wert?"

Mittlerweile hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwar festgeschrieben, dass Homosexuelle, deren Lebenspartner Soldat oder Bundesbeamter war, auch eine Pension bekommen sollen. Sie würden dann genauso behandelt wie heute schon die Hinterbliebenen von Angestellten oder Landesbeamten. Sogar ein entsprechender Gesetzentwurf liegt inzwischen vor. Im kommenden Jahr könnte er in Kraft treten. Auch Herr A. würde davon profitieren. Allein: Rückwirkende Ansprüche schließt zumindest der Referentenentwurf aus. Und auch das Bundesverfassungsgericht mag den Bund bislang nicht zu einer rückwirkenden Beseitigung der verfassungswidrigen Diskriminierung der Homo-Ehe verpflichten - zumindest bei der Rente.

Ob das jedoch auch mit europäischem Recht vereinbar ist, bleibt abzuwarten. Da ist zum einen die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Doch die wurde in dem hier entscheidenden Punkt in Deutschland noch nicht umgesetzt. Doch hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) schon 2008 die Differenzierung zwischen Ehe und Homo-Ehe als "unmittelbare Diskriminierung" gewertet. Und jüngst sprach sich ein Generalanwalt beim EUGH dafür aus, Witwern die Hinterbliebenenversorung auch rückwirkend zuzusprechen. Herr A. will notfalls bis vor den EUGH ziehen.

Es geht, Monat für Monat, um gut 1.000 Euro. Geld, das er, so sagt sein Anwalt Jörg Wegner, "bitter nötig gehabt" hätte. A. wollte seinerzeit, aus Albanien kommend, in Deutschland BWL studieren. Bafög bekam er keines, als Sozialhilfeempfänger durfte er aber auch nicht studieren. Zwar hatte er schon einen Hochschulabschluss aus Albanien. Doch der wurde hierzulande nicht anerkannt. Inzwischen gibt er Deutschkurse für Ausländer. Ihm die Pension auch rückwirkend zu versagen, das findet sein Anwalt "schändlich".

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