Google googelt „Datenschutz“

STREETVIEW Hamburg will dem Internetkonzern für Datensammlungen strenge Vorschriften machen und Bürgerrechte stärken. Gesetzinitiative im Bundesrat

„Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass“

Justizsenator Till Steffen

Der digitale Kartendienst Street View des Internetkonzerns Google soll nach dem Willen des schwarz-grünen Senats mit einem Bundesgesetz eingeschränkt werden. „Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass“, stellte Justizsenator Till Steffen (GAL) am Dienstag auf der Landespressekonferenz im Rathaus klar. Er kündigte eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes an. „Wir wollen die Lücken schließen“, gab Steffen die Linie vor: „Die Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein.“

Steffen ließ keinen Zweifel daran, dass er Google nicht über den Weg traut. „Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private WLAN-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind“, sagte er. Deshalb müsse es statt einer vagen Selbstverpflichtung des Konzerns bindende Regeln geben.

Google filmt seit Monaten für seinen Kartendienst Street View bundesweit Häuser und Straßen ab. Außerdem erfasst es persönliche Funknetz-Daten. Hamburg ist rechtlich zuständig, weil das Unternehmen seine deutsche Zentrale in der Hansestadt hat.

Zuletzt hatte es eine harsche Auseinandersetzung um die Erfassung von Funknetzdaten gegeben. Während Datenschützer von einem rechtswidrigen Verhalten ausgehen, ist sich Google keiner Schuld bewusst. „Es handelt sich hierbei nicht um persönlich identifizierbare Daten“, erklärte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck.

Nach der Gesetzesinitiative Hamburgs sollen die Bürger nun mehr Rechte erhalten. Dazu zählt ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht für abgebildete Menschen. Gesichter und KFZ-Kennzeichen müssen grundsätzlich unkenntlich gemacht werden. Hausbesitzer und auch deren Mieter sollen der Abbildung ihres Hauses widersprechen können. Schließlich könne ein solcher Dienst auch Einbrechern nützen, sagte Steffen. „Das erleichtert Straftaten ganz erheblich, wenn man sich im Detail das Gebäude ansehen und planen kann, wie man vielleicht eine Fassade erklimmen kann.“ Das Filmen über Hecken und Zäune hinweg soll ganz verboten werden. Verstöße sollen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro für jeden einzelnen Fall geahndet werden.

Die Hamburger Initiative soll am 7. Mai im Bundesrat beraten werden. Steffen reagiert damit auf den seit Monaten angekündigten, aber weiter fehlenden Gesetzentwurf von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). „Wir haben gesehen, der See ruht still. Da tut sich einfach gar nichts.“ Deshalb habe nun Hamburg das Heft in die Hand genommen. SVEN-MICHAEL VEIT