Überhangmandate in Schleswig-Holstein: Linke klagt gegen Schwarz-Gelb

Die Linksfraktion in Schleswig-Holstein hält die Landesregierung, die auf Überhangmandaten beruht, für verfassungswidrig. Hat die Klage Erfolg, könnte Merkels Bundesratsmehrheit noch wackeln

Die Spitzenkandidatin der schleswig-holsteinischen Linkspartei, Antje Jansen. Bild: dpa

FREIBURG taz | Was für den Bund befürchtet wurde, ist in Schleswig-Holstein eingetreten: Die Legitimation der Regierung steht in Frage, weil sie nicht auf einer Stimmenmehrheit, sondern auf Überhangmandaten beruht. Dagegen wollen die Linken nun klagen, hat deren Landesvorstand am Dienstag beschlossen.

Nach dem bloßen Zweitstimmenergebnis hätten CDU und FDP 34 von 69 Sitzen im Landtag, also keine Mehrheit. Allerdings hat die CDU 11 Überhangmandate geholt, die laut Wahlgesetz nur teilweise ausgeglichen werden. Am Ende hat Schwarz-Gelb jetzt eine Mehrheit mit 49 von 95 Sitzen, also 3 Sitze mehr als die Opposition.

In der Landesverfassung steht jedoch, dass das Wahlgesetz "für den Fall des Entstehens von Überhangmandaten Ausgleichsmandate vorsehen muss". Ob ein lediglich teilweiser Ausgleich dieser Vorgabe genügt, ist fraglich. Eine verfassungskonforme Auslegung des Landeswahlgesetzes hält Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler wegen des klaren Wortlauts des Gesetzes nicht für möglich. Am Ende wird wohl das Landesverfassungsgericht entscheiden müssen.

Wie geht es nun weiter? Mitte Oktober wird der Landeswahlausschuss das endgültige Wahlergebnis feststellen. Vermutlich wird die von Söller-Winkler festgestellte Mehrheit von Schwarz-Gelb dort bestätigt. Der SSW, die Partei der dänischen Minderheit, will im siebenköpfigen Wahlausschuss mit CDU und FDP und der Landeswahlleiterin stimmen - wenn Schwarz-Gelb im Gegenzug verspricht, zur nächsten Wahl das Wahlgesetz an die Verfassung anzupassen.

Gegen die Sitzzuteilung kann jeder wahlberechtigte Bürger Einspruch einlegen. Der Einspruch wird von der Wahlleiterin, dann vom Landtag geprüft. Anschließend kann das Landesverfassungsgericht in Schleswig angerufen werden. Bis dahin hätte die neue schwarz-gelbe Regierungsmehrheit schon einige Monate gearbeitet. Schneller wäre eine Normenkontroll-Klage gegen das Wahlgesetz.

Hier könnte - gemeinsam von zwei Fraktionen - direkt das Verfassungsgericht angerufen werden. "Wir werden alle juristischen Hebel nutzen, um die Verfälschung des Wählerwillens anzugreifen", sagte Linke-Spitzenkandidat Heinz Werner Jezewski der taz. Die Grünen erklärten: "Als Partei werden wir nicht klagen, sondern die Rolle der Opposition kreativ ausfüllen." Sollte Schwarz-Gelb für die Regierungsbildung am Ende einen Bündnispartner brauchen, hätte dies Auswirkungen auf die Bundespolitik. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat hängt davon ab, dass CDU und FDP in Kiel alleine regieren.

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