Angabe der Nebeneinkünfte: Bundestag watscht Schily ab

Der ehemalige Innenminister hat laut Bundestagspräsidium gegen die Transparenzregeln verstoßen. Nun droht ihm eine Geldbuße bis 44 000 Euro.

Anwalt oder Parlamentarier? Schily muss sich entscheiden. Bild: dpa

BERLIN ap Der frühere Innenminister Otto Schily hat gegen die parlamentarischen Regeln zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten verstoßen. Das hat das Bundestagspräsidium am Mittwoch festgestellt. Der SPD-Abgeordnete habe Honorare aus seiner Tätigkeit als Anwalt nicht ordnungsgemäß angezeigt, hieß es in der Erklärung des Präsidiums.

Am Montag war die Frist für eine Stellungnahme Schilys zu Nebeneinkünften aus seiner Anwaltstätigkeit abgelaufen. Der Parlamentarier sah sich "außerstande" seine Einnahmen offen zu legen. Seine Schweigepflicht als Anwalt verbiete ihm dies.

Er habe sich im Januar deswegen an die Rechtsanwaltskammer Berlin gewandt und um eine schriftliche Stellungnahme zu der Frage gebeten, "ob es mit meinen anwaltlichen Pflichten vereinbar ist, dem Bundestagspräsidenten Einzelangaben zu bestimmten Mandaten - wenn auch in sogenannter anonymisierter Form - zu machen", sagte Schily der Passauer Neuen Presse zufolge. Der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer wolle jedoch erst am 10. März über die Anfrage beraten. Bis dahin erbat er einen Aufschub der Offenlegungsfrist.

Diese ist ihm nicht gewährt worden. Dem 75jährigen Schily droht nun eine Geldbuße bis 44 000 Euro. Vorher muss er aber vom Bundestagspräsidium angehört werden. Der Bundestag hatte sich 2005 Transparenzregeln gegeben, wonach die Abgeordneten berufliche Tätigkeiten und Einkünfte melden müssen.

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