FDP und der Kündigungsschutz: Vermieter genauso schützen wie Mieter
Bisher können Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter haben aber je nach Wohndauer des Mieters Fristen von bis zu neun Monaten. Die FDP möchte eine Angleichung erreichen.
BERLIN dpa | Die FDP dringt auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Mietrechts. "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter", sagte die FDP- Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger gegenüber Bild. Dabei ließ die Politikerin offen, ob die Fristen für Vermieter verkürzt oder die für Mieter verlängert werden sollen. Darüber gebe es noch keine Entscheidung. Sorgen vor einer unsozialen Reform wies Homburger zurück: "Klar ist, dass das Mietrecht ein soziales Mietrecht bleibt."
Noch unter der rot-grünen Bundesregierung waren sogenannte asymmetrische Kündigungsfristen vereinbart worden. Seitdem kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter sind die Kriterien härter gefasst. Sie dürfen unbefristete Mietverträge nur bei berechtigtem Interesse wie beispielsweise Eigenbedarf kündigen und haben je nach Wohndauer des Mieters Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auch auf ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden verständigt. So sollen Räumungsurteile künftig schneller vollstreckt werden können. Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die von eine Wohnung in die andere ziehen, keine oder nur teilweise Miete zahlen und die Wohnungen oft in verwahrlostem Zustand hinterlassen.
Leser*innenkommentare
Flying Circus
Gast
@Martin:
Sie werden kein Verständnis mehr dafür haben, wenn Sie z.B. den Arbeitsplatz wechseln und daher umziehen müssen. So was kann heutzutage ja recht schnell passieren. Dann 9 Monate (im Extremfall) für zwei Wohnungen Miete zahlen zu müssen, geht eventuell doch ein klein wenig ins Geld.
@Jutta: D'accord, was die Belastung mancher Vermieter z.B. durch säumige Mieter angeht. Ich halte es aber für falsch, in Folge dessen alle Mieter sozusagen in Sippenhaft zu nehmen. Vorstellbar wäre, die Kündigungsfristen für Mieter, die keine Miete zahlen, einfach herabzusetzen.
Jutta Thorne
Gast
@Obob Ireiv: Ich weiss nicht natürlich nicht, was am Ende im Gesetz steht. Angekündigt ist nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt werden soll; daran, dass der Vermieter nur bei einem wichtigen Grund kündigen kann, soll nichts geändert werden. Das heisst: Der Vermieter soll zwar mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können, aber nur wenn ein Härtefall wie schon beschrieben vorliegt. Das sind oft Fälle, in der der Vermieter eigentlich auch außerordentlich also ohne Kündigungsfrist kündigen dürfte. Dabei kann man aber vieles falsch machen und nicht jeder Vermieter weiß, wie man "richtig" kündigt.
@Martin: Das Beispiel ist ja nicht falsch. Es betrifft ja auch die Fälle in denen der Vermieter die außerordentliche Kündigung durch Unwissenheit vermasselt hat und die Fälle, in denen der Mieter seinen Einkommensverhältnissen anpasst und zb nur einen Teil der Miete zahlt oder keine Nebenkosten und schön darauf achtet, dass er nicht mit zwei Monatsmieten der Höhe nach in Verzug gerät. Es geht ja auch um solche Spielchen. Wir dürfen ja nicht nur von einem gewerblichen Großvermieter in der grossen Stadt ausgehen oder kommunalen Wohnungen. Sowas trifft ja das kleine Familienhaus mit Einlegerwohnung bei dem eine vorgetäuschte Mietminderung um 50 60 Euro plus Kurzarbeit bedeutet: das Haus ist weg und die Schulden bleiben. Es betrifft die Oma in dem von ihr selber ausgesuchten Altenwohnheim: geht die Miete nicht voll ein, fliegt sie dort raus. Wer vom sozialen Mietrecht redet, darf nicht die Mieter immer bevorzugen und die Vermeiter immer benachteiligen - denn das Vermieter immer reich und die Mieter immer schützenswert sind, ist doch wohl kein Automatismus.
Es kommt auf den Einzelfall an. Ich kann mir gut vorstellen, dass man die Kündigungsfrist auf drei Monate für alle verkürzt. Für Härtefälle kann man eine Widerspruchslösung vorsehen - also um zur Oma zurückzukommen :-) für die Oma die seit 30 Jahren in der Wohnung lebt, für die alleinerziehende Mutter mit krankem Kind. Man kann es doch auch so regeln und muß nicht wegen Härtefall eine Regelung für alle übrigen schaffen, die dort keinen Sinn macht. Denn bei dem wohll häufigsten Kündigungsgrund, der Zahlungsunfähigkeit, machen lange Kündigungsfrist keinen Sinn. Und an der Länge von Gerichtsverfahren kann die Reform auch nichts ändern.
Den Parteien, die für die ganzen Sozialkürzungen gestimmt oder nicht verhindert haben, von den Hartz-Reformen bis zu den Rentenkürzungen, Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente usw haben in Wirklichkeit das Problem erst geschaffen. Wie gesagt: Wer kein Geld mehr hat, bestreitet seinen Lebensunterhalt dadurch, dass er Miete, Gas, Wasser, Strom, Telefon usw nicht mehr bezahlt. Irgendwie dürfen das dann die übrigen zahlen.
Grüsse, Jutta
Martin
Gast
Das wesentliche fehlt: Soll die Kündigungsfrist für Mieter verlängert werden, oder die der Vermieter verkürzt.
Für ersteres hätte ich Verständnis. Denn auch im Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer nach einer gewissen Dauer des Arbeitsverhältnisses lange Kündigungsfristen.
Wenn die Kündigungsfristen verkürzt werden sollen, hätte ich wenig Verständnis. Denn erst nach acht Jahren Mietdauer, sind die Fristen bei 9 Monaten. Von daher abwarten, was die FDP wirklich will.
@Jutta:
Dein Beispiel ist falsch. Wenn der Mieter gar keine Miete zahlt, kann der Vermieter außerordentlich kündigen. Und zwar, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. In diesem Fall hat er gar keine Frist (!) einzuhalten. Der Hauptfall, dass ein Vermieter ein Kündigungsrecht hat, ist Eigenbedarf (aber den Gesetzestext von § 573 BGB hast Du ja schon wiedergegeben). Um den Mieter tatsächlich aus der Wohnung zu bekommen (wenn er nicht freiwillig auszieht), gehen ca. 9-12 Monate ins Land, bis der Mietprozess zu Ende ist, in dem Punkt gebe ich Dir recht.
Obob Ireiv
Gast
Um Missverständnisse zu vermeiden:
Unter Handtechniken meine ich Techniken, die ohne Schritte/ohne Fussbewegung ausgeführt werden.
Die, wenn langsam ausgeführt, 100% mit z.B. Tai Chi Übungen übereinstimmen.
Ich habe alle meine Nachbarn im Haus gefragt, ob man etwas aktustisch wahrnehme. Alle hatten verneint. Dennoch kann irgendjemand z.b. im Nachbarhaus, der MEinung sein, dass er das REcht habe in meine Wohung zu glotzen und er sich durch mich gestört fühle.
Da das Haus, so glaub ich, zur selben Inverstorengruppe gehört und er vielleicht schon seit Ewigkeiten dort wohne, könnte er dann meinen Vermieter (die Investorengruppe) überzeugen, mir zu kündigen?
Das würde all das aus der DDR bei weiten in Schatten stellen.
Und das von einer liberalen Partei.
Obob Ireiv
Gast
Damit ist die FDP für mich unwählbar geworden. Gegen Mietnomaden kann man seit Jahren gut vorgehen, in den Wohnungen meiner Familie gab es nie Probleme mit Mietern, ich als Student/Berufsanfänger finde es eine Sauerei, dass man mir z.b. kündigen kann, weil ich zb. in der Nacht das Reynold Theorem mir besser aneignen kann, als am Tage.
@Michel:
Ich halt dich schlicht und einfach für einen dummen Menschen, dessen größte Leidenschaft Obrigkeits anbiederndes Klug-scheißen ist.
@rolf: "Ein bißchen Schwund gibt es immer" gilt auch für die Mieter. Wenn du zu dumm bist, deine Wohnung intelligent zu vermieten, dann ist das dein Problem. Ich weine dir keine Träne nach, wenn du untergehst.
@Jutta Thorne: Verstehe ich das richtig, dass es auch zukünftig trifftige Gründe für eine Kündigung bedarf?
Dann wäre ja alles okay.
Es wäre einfach eine Riesenschweinerei, wenn man einen Mieter kündigen könnte, der nie mit der miete in Rückstand war, der sich an alle Punkte der Hausordnung gehalten hat, der immer um Lärm zu vermeiden seine Schuhe auszieht, deswegen extra "leise" Hausschuhe gekauft hat, seine Wohnung extra vollständig mit dicken Teppichen ausgelegt hat, einer der wenigen ist, der immer Müll trennt (wer den Müll trennt und wer nicht, nimmt nur keiner wahr) usw.....
Eine Kündigung, nue weil er in Nacht besser lernen kann und sich irgendjemand darüber aufregen muss.
Ich mach z.b. seit Jahren Wing Tsun. Ich leiste mir extra eine für Studentenverhältnisse extrem teuere Wohnung, in der ich weiß, dass die Wände solide gebaut wurden und kaum Geräusche durchlassen. Bevor ich in meine Trainingstunden gehe, über ich zu Hause z.b. nochmal ein paar Handtechniken, da ich nicht unverbereitet in eine Stunde gehen will. Da meine Wohnung sehr lichtdurchflutet ist, nehme ich an, dass ein Teil der Nachbar mein Vorbereiten sehen kann. Und vielleicht fühlt sich jemand dadurch gestört, wobei man natürlich schon fragen muss, warum der nichts besseres zu tun hat, als meine Wohnung zu observieren?
Wenn man mir deswegen kündigen könnte, dann "Aber Hallo!"
Das wäre Konformitätsdiktat, dass selbst all die angedichteten Lügengeschichten der DDR in den Schatten stellen würde.
Und sowas nennt sich liberal.
Jutta Thorne
Gast
@Michael: Amos hat nur den Artikel in der taz gelesen und kommentiert und kannte die Leserkommentare noch nicht.
Tatsächlich klingt der Artikel in der taz so, als soll zukünftig der Vermieter das Recht haben, einfach so ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Dass es bei dem Plan nur um eine Änderung der Kündigungsfrist geht, erschließt sich aus dem Artikel gerade nicht. Ich habe um 14:26 geschrieben, dass der
Vermieter für eine Kündigung einzelne, im Gesetz aufgeführte Kündigunggründe braucht. Nur dann darf er kündigen. Diese Gründe sind immer Härtefälle - ein Mieter, dem Vermieter kündigen darf, hat entweder die Miete nicht bezahlt oder gegen Vermieter oder Mitmieter eine Straftat begangen oder der Vermieter ist pleite und kann sich nur durch den Verkauf des Haueses retten.
Nur in diesen Fällen darf der Vermieter überhaupt kündigen!
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Der Mieter zahlt keine Miete und keine Nebenkostenvorauszahlung an den Vermieter. Der Vermieter kündigt ordentlich und ist laut Mietvertrag an eine Kündigungsfrist von bis zu 9 Monaten gehalten. In diesem Fall darf der Mieter noch die Frist bis zur Kündigung, also bis zu 9 Monaten, in dieser Wohnung wohnen. Der Vermieter kann den Mieter nach Ablauf der Kündigugnsfrist aber nicht zum Auszug zwingen. Zieht der Mieter zum Ende der Kündigungsfrist nicht aus, kann der Vermieter auf Räumung klagen. Die Klage kann je nach Bearbeitungstempo des Amtsgerichts Monate dauern - im schlimmsten Fall sogar über 1 Jahr.
Daran ändert sich nicht mal etwas dadurch, dass der Mieter im gesamten Zeitraum keine Miete gezahlt hat, er also während der Kündigungsfrist und danach in der Zeit bis zum Urteil keine Miete gezahlt hat. Es gibt so Mieter, die auf diese Art und Weise über 12 Monate lang umsonst wohnen und sobald wirklich die Räumung bevorsteht umziehen und dort dieses Spiel wiederholen - wohl gemerkt nicht nur auf Kosten reicher Vermieter und auch auf Kosten der armen Mitmieter.
Unter Rotgrün im Bundestag und mit Billigung von Schwarzgelb im Bundesrat (und umgekehrt ) wurden aber Sozialeistungen aller Art unter Vortäuschung anderer Ziele so drastisch gekürzt, dass "die" Mietnomade nicht nur, aber auch ein Ergebnis mißratener Sozialreformen ist, die ganz bewußt auf dem Rücken der Vermieter ausgetragen wird.
Solange Sozialleistungen "auf null" gekürzt werden dürfen, solange werden Mieter dadurch ihr Existenzminimum bestreiten, in dem sie ihre Schulden, auch die Miete, nicht bezahlen. Dass Schwarzgelb etwas für die Vermieter tut, ist da eher Ablenkung als Problemlösung.
Grüsse, Jutta
mg95
Gast
Mietnomaden sind übel, ganz ohne Zweifel. Genauso schlimm oder noch übler - und zumindest in Großstädten bedeutend üblicher - sind angebliche Kündigungen aus Eigenbedarfsgründen um Häuser mieterfrei zu machen, sie danach in Eigentumswohnungen umzuwandeln und zu verkaufen, wenn möglich nach flüchtiger und vorgeblicher Edelsanierung. Der Effekt: solche Wohnungen können sich die früheren Mieter nicht mehr leisten, weder als Eigentum noch zur Miete, so werden ganze Stadtteile "gentrifiziert". Zu diesem Thema gab es doch erst vor kurzem Artikel in der taz.
Michael
Gast
"3-Monate Kündigungszeit für Mieter die jahrelang pünktlich ihre Miete zahlen?"
Es ist absolut selbstverständlich, dass Mieter ihre Miete pünktlich zahlen. Das verdient keine besondere Auszeichnung...
Man muss definitiv was gegen Mietnomaden tun. Das sind die größten Schmarotzer. Vermieter haben in Deutschland vor lauter Mieterschutz eine viel zu schlechte Stellung.
Die FDP handelt hier absolut vernünftig.
rolf
Gast
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Sollen doch diese Parasiten, die nur fantasie dafür haben auf Kosten anderer zu leben, unter der nächsten Brücke schlafen - und sollten sie erfrieren - ein bischen schwund ist immer.
ein mietergeschädigter
Jutta Thorne
Gast
@Amos: Ich muß Dich vor mir in in Schutz nehmen, aus dem Artikel erfährst Du sicher nicht, worum es geht. Der nötigen Hintergrundinformationen werden leider nicht mitgeliefert. Um was geht es?
Es geht um § 573 BGB. Der Vermieter kann demnach nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (...)
Langatmig? OK, darum stehen in der taz auch keine Gesetzestexte. Die Pointe ist nämlich: Selbst wenn solch ein Kündigungsgrund vorliegt, muß der Vermieter unter Umständen 9 Monate Kündigungsfrist abwarten, dann kann er klagen und weiteren 9 Monaten hat er ein Urteil in Händen, mit der räumen darf. In dieser Zeit wohnt der Mieter höchstwahrscheinlich umsonst auf Kosten des Vermieters und der übrigen Mieter. Wir können gerne darüber streiten, was sozial ist, aber auf Kosten anderer leben, die diese Kosten unter Umständen ihrerseits gar nicht tragen können bestimmt nicht.
Grüsse, Jutta
Amos
Gast
Typisch FDP. "Wenn man schon nichts für den Wohnungsbau tut, kann man wenigstens versuchen,
die Rechte der Mieter einzuschränken".3-Monate Kündigungszeit für Mieter die jahrelang pünktlich ihre Miete zahlen? Die haben auch ein Recht auf eine längere Kündigungsfrist1 Sich um
die Abzockerei der Energie-Konzerne zu kümmern ist
die FDP zu schwach. Überall da, wo mein sein Schmiergeld bekommt, hält man sich raus. Diese Partei kommt mir vor wie ein Kindergarten in dem
der Nikolaus gerade die Geschenke abgeladen hat.
Hocherfreut über die Geschenke aber dumm wie Bohnenstroh. Die Partei der sozialen Kälte, Nur 15% der Wählerstimmen, aber Größenwahnsinnig wie eh und je. Man stelle sich vor dieser "Blinddarm"
würde unser Land regieren. Oh, Graus!
Jutta Thorne
Gast
Eine Verkürzung der Kündigungsfrist für den Vermieter schafft doch nicht das soziale Mietrecht ab. Ein Vermieter kann anders als der Mieter nur aus Gründen kündigen, die für ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unmöglich macht.
Der Vermieter kann also kündigen, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, die Wohnung absichtlich beschädigt oder andere Straftaten gegen den Vermieter begeht. Warum solch ein Mieter gegen die Kündigung durch eine lange Kündigungsfrist geschützt werden?
Warum schreibt Ihr nicht, dass der Vermieter ohnehin nur kündigen darf, wenn der Mieter dem Vermieter geschadet hat?
Grüsse, Jutta
Michael Scheier
Gast
Die Schlagzeile "Vermieter genauso schützen wie Mieter" gibt der FDP-Propaganda recht, dass gleiches Kündigungsrecht für Vermieter und Mieter sozial ausgewogen sei. War das von der TAZ auch so gemeint?
Flying Circus
Gast
@Martin:
Sie werden kein Verständnis mehr dafür haben, wenn Sie z.B. den Arbeitsplatz wechseln und daher umziehen müssen. So was kann heutzutage ja recht schnell passieren. Dann 9 Monate (im Extremfall) für zwei Wohnungen Miete zahlen zu müssen, geht eventuell doch ein klein wenig ins Geld.
@Jutta: D'accord, was die Belastung mancher Vermieter z.B. durch säumige Mieter angeht. Ich halte es aber für falsch, in Folge dessen alle Mieter sozusagen in Sippenhaft zu nehmen. Vorstellbar wäre, die Kündigungsfristen für Mieter, die keine Miete zahlen, einfach herabzusetzen.
Jutta Thorne
Gast
@Obob Ireiv: Ich weiss nicht natürlich nicht, was am Ende im Gesetz steht. Angekündigt ist nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt werden soll; daran, dass der Vermieter nur bei einem wichtigen Grund kündigen kann, soll nichts geändert werden. Das heisst: Der Vermieter soll zwar mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können, aber nur wenn ein Härtefall wie schon beschrieben vorliegt. Das sind oft Fälle, in der der Vermieter eigentlich auch außerordentlich also ohne Kündigungsfrist kündigen dürfte. Dabei kann man aber vieles falsch machen und nicht jeder Vermieter weiß, wie man "richtig" kündigt.
@Martin: Das Beispiel ist ja nicht falsch. Es betrifft ja auch die Fälle in denen der Vermieter die außerordentliche Kündigung durch Unwissenheit vermasselt hat und die Fälle, in denen der Mieter seinen Einkommensverhältnissen anpasst und zb nur einen Teil der Miete zahlt oder keine Nebenkosten und schön darauf achtet, dass er nicht mit zwei Monatsmieten der Höhe nach in Verzug gerät. Es geht ja auch um solche Spielchen. Wir dürfen ja nicht nur von einem gewerblichen Großvermieter in der grossen Stadt ausgehen oder kommunalen Wohnungen. Sowas trifft ja das kleine Familienhaus mit Einlegerwohnung bei dem eine vorgetäuschte Mietminderung um 50 60 Euro plus Kurzarbeit bedeutet: das Haus ist weg und die Schulden bleiben. Es betrifft die Oma in dem von ihr selber ausgesuchten Altenwohnheim: geht die Miete nicht voll ein, fliegt sie dort raus. Wer vom sozialen Mietrecht redet, darf nicht die Mieter immer bevorzugen und die Vermeiter immer benachteiligen - denn das Vermieter immer reich und die Mieter immer schützenswert sind, ist doch wohl kein Automatismus.
Es kommt auf den Einzelfall an. Ich kann mir gut vorstellen, dass man die Kündigungsfrist auf drei Monate für alle verkürzt. Für Härtefälle kann man eine Widerspruchslösung vorsehen - also um zur Oma zurückzukommen :-) für die Oma die seit 30 Jahren in der Wohnung lebt, für die alleinerziehende Mutter mit krankem Kind. Man kann es doch auch so regeln und muß nicht wegen Härtefall eine Regelung für alle übrigen schaffen, die dort keinen Sinn macht. Denn bei dem wohll häufigsten Kündigungsgrund, der Zahlungsunfähigkeit, machen lange Kündigungsfrist keinen Sinn. Und an der Länge von Gerichtsverfahren kann die Reform auch nichts ändern.
Den Parteien, die für die ganzen Sozialkürzungen gestimmt oder nicht verhindert haben, von den Hartz-Reformen bis zu den Rentenkürzungen, Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente usw haben in Wirklichkeit das Problem erst geschaffen. Wie gesagt: Wer kein Geld mehr hat, bestreitet seinen Lebensunterhalt dadurch, dass er Miete, Gas, Wasser, Strom, Telefon usw nicht mehr bezahlt. Irgendwie dürfen das dann die übrigen zahlen.
Grüsse, Jutta
Martin
Gast
Das wesentliche fehlt: Soll die Kündigungsfrist für Mieter verlängert werden, oder die der Vermieter verkürzt.
Für ersteres hätte ich Verständnis. Denn auch im Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer nach einer gewissen Dauer des Arbeitsverhältnisses lange Kündigungsfristen.
Wenn die Kündigungsfristen verkürzt werden sollen, hätte ich wenig Verständnis. Denn erst nach acht Jahren Mietdauer, sind die Fristen bei 9 Monaten. Von daher abwarten, was die FDP wirklich will.
@Jutta:
Dein Beispiel ist falsch. Wenn der Mieter gar keine Miete zahlt, kann der Vermieter außerordentlich kündigen. Und zwar, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. In diesem Fall hat er gar keine Frist (!) einzuhalten. Der Hauptfall, dass ein Vermieter ein Kündigungsrecht hat, ist Eigenbedarf (aber den Gesetzestext von § 573 BGB hast Du ja schon wiedergegeben). Um den Mieter tatsächlich aus der Wohnung zu bekommen (wenn er nicht freiwillig auszieht), gehen ca. 9-12 Monate ins Land, bis der Mietprozess zu Ende ist, in dem Punkt gebe ich Dir recht.
Obob Ireiv
Gast
Um Missverständnisse zu vermeiden:
Unter Handtechniken meine ich Techniken, die ohne Schritte/ohne Fussbewegung ausgeführt werden.
Die, wenn langsam ausgeführt, 100% mit z.B. Tai Chi Übungen übereinstimmen.
Ich habe alle meine Nachbarn im Haus gefragt, ob man etwas aktustisch wahrnehme. Alle hatten verneint. Dennoch kann irgendjemand z.b. im Nachbarhaus, der MEinung sein, dass er das REcht habe in meine Wohung zu glotzen und er sich durch mich gestört fühle.
Da das Haus, so glaub ich, zur selben Inverstorengruppe gehört und er vielleicht schon seit Ewigkeiten dort wohne, könnte er dann meinen Vermieter (die Investorengruppe) überzeugen, mir zu kündigen?
Das würde all das aus der DDR bei weiten in Schatten stellen.
Und das von einer liberalen Partei.
Obob Ireiv
Gast
Damit ist die FDP für mich unwählbar geworden. Gegen Mietnomaden kann man seit Jahren gut vorgehen, in den Wohnungen meiner Familie gab es nie Probleme mit Mietern, ich als Student/Berufsanfänger finde es eine Sauerei, dass man mir z.b. kündigen kann, weil ich zb. in der Nacht das Reynold Theorem mir besser aneignen kann, als am Tage.
@Michel:
Ich halt dich schlicht und einfach für einen dummen Menschen, dessen größte Leidenschaft Obrigkeits anbiederndes Klug-scheißen ist.
@rolf: "Ein bißchen Schwund gibt es immer" gilt auch für die Mieter. Wenn du zu dumm bist, deine Wohnung intelligent zu vermieten, dann ist das dein Problem. Ich weine dir keine Träne nach, wenn du untergehst.
@Jutta Thorne: Verstehe ich das richtig, dass es auch zukünftig trifftige Gründe für eine Kündigung bedarf?
Dann wäre ja alles okay.
Es wäre einfach eine Riesenschweinerei, wenn man einen Mieter kündigen könnte, der nie mit der miete in Rückstand war, der sich an alle Punkte der Hausordnung gehalten hat, der immer um Lärm zu vermeiden seine Schuhe auszieht, deswegen extra "leise" Hausschuhe gekauft hat, seine Wohnung extra vollständig mit dicken Teppichen ausgelegt hat, einer der wenigen ist, der immer Müll trennt (wer den Müll trennt und wer nicht, nimmt nur keiner wahr) usw.....
Eine Kündigung, nue weil er in Nacht besser lernen kann und sich irgendjemand darüber aufregen muss.
Ich mach z.b. seit Jahren Wing Tsun. Ich leiste mir extra eine für Studentenverhältnisse extrem teuere Wohnung, in der ich weiß, dass die Wände solide gebaut wurden und kaum Geräusche durchlassen. Bevor ich in meine Trainingstunden gehe, über ich zu Hause z.b. nochmal ein paar Handtechniken, da ich nicht unverbereitet in eine Stunde gehen will. Da meine Wohnung sehr lichtdurchflutet ist, nehme ich an, dass ein Teil der Nachbar mein Vorbereiten sehen kann. Und vielleicht fühlt sich jemand dadurch gestört, wobei man natürlich schon fragen muss, warum der nichts besseres zu tun hat, als meine Wohnung zu observieren?
Wenn man mir deswegen kündigen könnte, dann "Aber Hallo!"
Das wäre Konformitätsdiktat, dass selbst all die angedichteten Lügengeschichten der DDR in den Schatten stellen würde.
Und sowas nennt sich liberal.
Jutta Thorne
Gast
@Michael: Amos hat nur den Artikel in der taz gelesen und kommentiert und kannte die Leserkommentare noch nicht.
Tatsächlich klingt der Artikel in der taz so, als soll zukünftig der Vermieter das Recht haben, einfach so ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Dass es bei dem Plan nur um eine Änderung der Kündigungsfrist geht, erschließt sich aus dem Artikel gerade nicht. Ich habe um 14:26 geschrieben, dass der
Vermieter für eine Kündigung einzelne, im Gesetz aufgeführte Kündigunggründe braucht. Nur dann darf er kündigen. Diese Gründe sind immer Härtefälle - ein Mieter, dem Vermieter kündigen darf, hat entweder die Miete nicht bezahlt oder gegen Vermieter oder Mitmieter eine Straftat begangen oder der Vermieter ist pleite und kann sich nur durch den Verkauf des Haueses retten.
Nur in diesen Fällen darf der Vermieter überhaupt kündigen!
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Der Mieter zahlt keine Miete und keine Nebenkostenvorauszahlung an den Vermieter. Der Vermieter kündigt ordentlich und ist laut Mietvertrag an eine Kündigungsfrist von bis zu 9 Monaten gehalten. In diesem Fall darf der Mieter noch die Frist bis zur Kündigung, also bis zu 9 Monaten, in dieser Wohnung wohnen. Der Vermieter kann den Mieter nach Ablauf der Kündigugnsfrist aber nicht zum Auszug zwingen. Zieht der Mieter zum Ende der Kündigungsfrist nicht aus, kann der Vermieter auf Räumung klagen. Die Klage kann je nach Bearbeitungstempo des Amtsgerichts Monate dauern - im schlimmsten Fall sogar über 1 Jahr.
Daran ändert sich nicht mal etwas dadurch, dass der Mieter im gesamten Zeitraum keine Miete gezahlt hat, er also während der Kündigungsfrist und danach in der Zeit bis zum Urteil keine Miete gezahlt hat. Es gibt so Mieter, die auf diese Art und Weise über 12 Monate lang umsonst wohnen und sobald wirklich die Räumung bevorsteht umziehen und dort dieses Spiel wiederholen - wohl gemerkt nicht nur auf Kosten reicher Vermieter und auch auf Kosten der armen Mitmieter.
Unter Rotgrün im Bundestag und mit Billigung von Schwarzgelb im Bundesrat (und umgekehrt ) wurden aber Sozialeistungen aller Art unter Vortäuschung anderer Ziele so drastisch gekürzt, dass "die" Mietnomade nicht nur, aber auch ein Ergebnis mißratener Sozialreformen ist, die ganz bewußt auf dem Rücken der Vermieter ausgetragen wird.
Solange Sozialleistungen "auf null" gekürzt werden dürfen, solange werden Mieter dadurch ihr Existenzminimum bestreiten, in dem sie ihre Schulden, auch die Miete, nicht bezahlen. Dass Schwarzgelb etwas für die Vermieter tut, ist da eher Ablenkung als Problemlösung.
Grüsse, Jutta
mg95
Gast
Mietnomaden sind übel, ganz ohne Zweifel. Genauso schlimm oder noch übler - und zumindest in Großstädten bedeutend üblicher - sind angebliche Kündigungen aus Eigenbedarfsgründen um Häuser mieterfrei zu machen, sie danach in Eigentumswohnungen umzuwandeln und zu verkaufen, wenn möglich nach flüchtiger und vorgeblicher Edelsanierung. Der Effekt: solche Wohnungen können sich die früheren Mieter nicht mehr leisten, weder als Eigentum noch zur Miete, so werden ganze Stadtteile "gentrifiziert". Zu diesem Thema gab es doch erst vor kurzem Artikel in der taz.
Michael
Gast
"3-Monate Kündigungszeit für Mieter die jahrelang pünktlich ihre Miete zahlen?"
Es ist absolut selbstverständlich, dass Mieter ihre Miete pünktlich zahlen. Das verdient keine besondere Auszeichnung...
Man muss definitiv was gegen Mietnomaden tun. Das sind die größten Schmarotzer. Vermieter haben in Deutschland vor lauter Mieterschutz eine viel zu schlechte Stellung.
Die FDP handelt hier absolut vernünftig.
rolf
Gast
Ihren Kommentar hier eingeben
Sollen doch diese Parasiten, die nur fantasie dafür haben auf Kosten anderer zu leben, unter der nächsten Brücke schlafen - und sollten sie erfrieren - ein bischen schwund ist immer.
ein mietergeschädigter
Jutta Thorne
Gast
@Amos: Ich muß Dich vor mir in in Schutz nehmen, aus dem Artikel erfährst Du sicher nicht, worum es geht. Der nötigen Hintergrundinformationen werden leider nicht mitgeliefert. Um was geht es?
Es geht um § 573 BGB. Der Vermieter kann demnach nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (...)
Langatmig? OK, darum stehen in der taz auch keine Gesetzestexte. Die Pointe ist nämlich: Selbst wenn solch ein Kündigungsgrund vorliegt, muß der Vermieter unter Umständen 9 Monate Kündigungsfrist abwarten, dann kann er klagen und weiteren 9 Monaten hat er ein Urteil in Händen, mit der räumen darf. In dieser Zeit wohnt der Mieter höchstwahrscheinlich umsonst auf Kosten des Vermieters und der übrigen Mieter. Wir können gerne darüber streiten, was sozial ist, aber auf Kosten anderer leben, die diese Kosten unter Umständen ihrerseits gar nicht tragen können bestimmt nicht.
Grüsse, Jutta
Amos
Gast
Typisch FDP. "Wenn man schon nichts für den Wohnungsbau tut, kann man wenigstens versuchen,
die Rechte der Mieter einzuschränken".3-Monate Kündigungszeit für Mieter die jahrelang pünktlich ihre Miete zahlen? Die haben auch ein Recht auf eine längere Kündigungsfrist1 Sich um
die Abzockerei der Energie-Konzerne zu kümmern ist
die FDP zu schwach. Überall da, wo mein sein Schmiergeld bekommt, hält man sich raus. Diese Partei kommt mir vor wie ein Kindergarten in dem
der Nikolaus gerade die Geschenke abgeladen hat.
Hocherfreut über die Geschenke aber dumm wie Bohnenstroh. Die Partei der sozialen Kälte, Nur 15% der Wählerstimmen, aber Größenwahnsinnig wie eh und je. Man stelle sich vor dieser "Blinddarm"
würde unser Land regieren. Oh, Graus!
Jutta Thorne
Gast
Eine Verkürzung der Kündigungsfrist für den Vermieter schafft doch nicht das soziale Mietrecht ab. Ein Vermieter kann anders als der Mieter nur aus Gründen kündigen, die für ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unmöglich macht.
Der Vermieter kann also kündigen, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, die Wohnung absichtlich beschädigt oder andere Straftaten gegen den Vermieter begeht. Warum solch ein Mieter gegen die Kündigung durch eine lange Kündigungsfrist geschützt werden?
Warum schreibt Ihr nicht, dass der Vermieter ohnehin nur kündigen darf, wenn der Mieter dem Vermieter geschadet hat?
Grüsse, Jutta
Michael Scheier
Gast
Die Schlagzeile "Vermieter genauso schützen wie Mieter" gibt der FDP-Propaganda recht, dass gleiches Kündigungsrecht für Vermieter und Mieter sozial ausgewogen sei. War das von der TAZ auch so gemeint?