Bundesarbeitsgericht urteilt: Flashmobs im Einzelhandel möglich

Bei Streiks im Einzelhandel dürfen Gewerkschaften Spontanaktionen in Geschäften organisieren. Der Bundesarbeitsgericht weist eine Händlerklage ab, setzt aber Grenzen für die Protestform.

Auch für Gewerkschaften erlaubt: Flashmobs. Bild: dpa

BERLIN taz Bei Arbeitskämpfen im Einzelhandel dürfen Gewerkschaften sogenannte Flashmobs organisieren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Zulässig sind Spontanaktionen in Läden laut Urteil aber nur, wenn die Händler sich durch Geschäftsschließungen oder die Nutzung ihres Hausrechts wehren können. Damit wurde eine Klage des Handelsverbands Berlin-Brandenburg (HBB) gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auch in dritter Instanz zurückgewiesen. Der HBB prüft nun einen Gang vor das Verfassungsgericht.

Flashmobs werden üblicherweise über Mailverteiler im Internet organisiert. Dabei wird zu mehr oder weniger sinnvollen, kurzen Aktionen an öffentlichen Orten zu einer bestimmten Uhrzeit aufgerufen. Diese Idee übernahm Ver.di beim Tarifstreit im Dezember 2007. Streikende sollten in einem Supermarkt im Berliner Ostbahnhof Einkaufswagen vollpacken, diese dann aber in den Gängen stehen lassen. Andere sollten mit dem Argument, man habe das Geld vergessen, eine Großzahl von Waren nach dem Scannen an der Kasse nicht bezahlen.

"Die Arbeitgeber hatten Streikende in kürzester Zeit durch Leiharbeiter ersetzt", sagt Ver.di-Vertreterin Erika Ritter. Um dennoch Druck ausüben zu können, habe man zu dem außergewöhnlichen Mittel gegriffen. Kritik, dass Waren bei solchen Aktionen mutwillig zerstört werden könnten, weist Ritter zurück: "Daran waren nur streikende Verkäuferinnen beteiligt, die machen so etwas nicht." Auch künftig will Ritter auf Flashmobs als letztes Mittel nicht verzichten.

HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen hingegen ist empört über das Urteil. Zwar gebe es Einschränkungen für Flashmobs, die aber seien weltfremd. Teilnehmer seien ja erst zu erkennen, wenn der Protest schon begonnen habe. "Soll ich dann etwa ein Kaufhaus per Feueralarm evakuieren?", fragt Busch-Petersen. Der Gewerkschaft wirft er vor, mit den Spontanaktionen über die eigene Schwäche hinwegtäuschen zu wollen. "Die haben das Problem, genug Leute unter den Mitarbeitern zu gewinnen", sagt Busch-Petersen. Nun erlaube das Gericht der Gewerkschaft, Hilfstrupppen von außen zu organisieren.

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