Schluss mit überhöhten Anwaltskosten: Gesetz gegen Abmahn-Abzocker

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, dass überteuerte Abmahnungen verhindern soll. Eine einfache Urheberrechtsverletzung soll mit nicht mehr als 100 Euro belangt werden können.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wäre eine Obergrenze von 50 Euro recht gewesen. Bild: ap

BERLIN taz Der Bundestag hat eine Regelung gegen überteuerte Abmahnungen beschlossen. Wenn ein Anwalt gegen eine einfache Urheberrechtsverletzung im Internet vorgeht, kann er künftig maximal 100 Euro verlangen. Im Blick haben die Abgeordneten Fälle, die unvorsichtigen Privatleuten immer wieder passieren, zum Beispiel wenn auf einer Fan-Homepage ein urheberrechtlich geschützter Songtext veröffentlicht wird.

Auch die Nutzung eines geschützten Stadtplan-Ausschnitts als Wegbeschreibung oder eines geschützten Photos zur Illustration des Objekts bei einer Ebay-Versteigerung gelten als einfache Rechtsverletzung - wenn sie von Privatleuten begangen wurden und es sich um die erste Abmahnung handelt.

Bisher haben Anwälte, je nach Streitwert, oft mehrere hundert Euro für einen Mahnbrief verlangt. Das Geld geht geht nicht an den Inhaber des Urheberrechts, sondern bleibt bei den Anwälten. Der Deutsche Anwaltverein und die FDP kritisierten die "systemwidrige" Deckelung der Mahnkosten. Wenn ein Anwalt überhöhte Abmahnkosten verlange oder ohne Auftrag vorgehe, könne schon heute vor Gericht eine Korrektur verlangt werden.

Die große Koalition kam den Anwälten kurz vor Beschluss des Gesetzes noch entgegen. Die von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ursprünglich vorgesehene Obergrenze von 50 Euro wurde auf 100 Euro verdoppelt.

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