Rechtsextreme Vereine: Holocaust-Leugner bleiben verboten

"Collegium Humanum" und "Bauernhilfe" wurden als verfassungswidrig eingestuft. Die wegen Volksverhetzung verurteilte Vorsitzende hat dagegen geklagt und verloren.

Die Vorsitzende des Collegium Humanum und der Bauernhilfe, Ursula Haverbeck-Wetzel, ist mehrfach wegen Volksverhetzung vorbestraft. Bild: dpa

LEIPZIG taz | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der beiden rechtsextremen Vereine Collegium Humanum (CH) und Bauernhilfe e. V. durch das Bundesinnenministerium bestätigt. Das Gericht sah die Verbotsgründe, nach denen die Organisationen gegen Strafgesetze verstoßen und ihre Ziele unvereinbar mit der verfassungsmäßigen Ordnung sind, bestätigt.

Die 80-Jährige, die mehrfach wegen Volksverhetzung vorbestraft ist, ist Vorsitzende zweier rechter Vereine: des Collegiums Humanums und der Bauernhilfe. Beide wurden im vergangenen Jahr durch das Bundesinnenministerium verboten. Haverbeck hat darauf gegen die Bundesrepublik geklagt - offensichtlich, nicht nur um das Verbot aufzuheben, sondern auch, um in der Verhandlung ihre verquere Weltsicht darzustellen.

Das Verbot beider Vereine hatte das Ministerium damit begründet, dass die Bauernhilfe eine Teilorganisation des Collegiums Humanum sei. Letzteres betrieb im nordrhein-westfälischen Vlotho ein rechtsextremes Bildungszentrum, das als Anlaufstelle für Holocaust-Leugner galt. Beide Organisationen verstießen gegen Strafgesetze und seien unvereinbar mit der verfassungsgemäßen Ordnung.

Dem begegneten Haverbeck-Wetzel und ihr Anwalt Klaus Kunze im Gericht mit folgenden Erklärungen: Vom Rechtsvertreter der Regierung angeführte Zitate aus der Vereinszeitschrift Stimme des Gewissens, die den Holocaust leugnen, seien falsch dargestellt. Man müsse sich in die metaphysische Gedankenwelt von Frau Haverbeck versetzen, um ihre Aussagen zu verstehen. Wenn sie etwa sage, den Holocaust habe es nie gegeben, so bestreite sie nicht den Völkermord an den Juden, sondern nur dessen Wertung in der Allgemeinheit, versuchte ihr Anwalt Kunze darzulegen. Seine Mandantin gehöre zu den Personen, die den Holocaust deshalb relativierten, weil sie an dem Gedanken, dass etwas so Schreckliches passiert sein könne, zerbrochen wäre. Eine Nähe zum Nationalsozialismus gebe es nicht. Ihre Verehrung für Rudolf Heß bestehe aufgrund persönlicher Beziehungen, und mit dem Nationalsozialismus und der "Persönlichkeit Hitler" habe sie sich aus persönlichem Interesse beschäftigt.

Das Vereinsverbot müsse zudem aufgehoben werden, weil es keine "engen Verflechtungen" beider Vereine gebe. Allerdings sind von dreizehn Mitgliedern der Bauernhilfe sieben gleichzeitig im Collegium Humanum - und auch der Vorstand ist identisch.

Zu ihren Erklärungen fügte die Vereinsvorsitzende auch hinzu, wer hinter dem Vereinsverbot wirklich stecke: Die Antifa habe Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) "unter Druck gesetzt".

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