Deutschland darf den EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht ratifizieren. Erst müssten die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, so das Bundesverfassungsgericht.
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afp/ap | Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst gestoppt. Dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil zufolge ist der Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das Begleitgesetz dazu sei verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Mitspracherechte einräume. ]]>