Datenschützer schimpft über Behörden: Schäuble hui, Zypries pfui

In seinem ersten Bericht zur Informationsfreiheit kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Verweigerungshaltung mancher Behörden.

Das Informationsfreiheitsgesetz hat "mehr Licht in die Amtsstuben gebracht", so Peter Schaar. Bild: dpa

Zu viel Geheimniskrämerei der Behörden und die teils schleppende Bearbeitung sind die Fallstricke bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes. Das kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am Dienstag in Berlin. "Es gibt nach wie vor Bereiche, bei denen man das Gefühl hat, die zugeknöpfte Herangehensweise an die Öffentlichkeit ist noch immer die Regel", kritisierte Schaar.

Laut dem Informationsfreiheitsgesetz kann jeder Bundesbürger seit Anfang 2006 Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden verlangen - und muss sie zur Verfügung gestellt bekommen, wenn Daten- und Geheimnisschutz nicht verletzt werden. Genau auf Letzteren beriefen sich die Bundesbehörden jedoch zu oft, sagte Schaar, als er seinen ersten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit in Deutschland vorstellte.

Etwa 3.500 Anträge auf Akteneinsicht und Informationen sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gestellt worden. 318-mal wandten sich Bürger an Schaars Behörde, weil ihnen die Auskunft verweigert wurde. Geheimhaltungsvorschriften und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen rechtfertigten zwar in Ausnahmefällen das Zurückhalten von Informationen durch Behörden. In vielen Fällen habe man sich aber unberechtigter Weise darauf berufen, sagte Schaar. So habe etwa das Bundesjustizministerium sich gesträubt, Informationen über Sponsoring offenzulegen, das Landwirtschaftsministerium habe sich geweigert, die Empfänger von Agrarsubventionen zu verraten. Auch mit der Informationspolitik des Bundesbauministeriums und der Finanzverwaltung zeigte sich Schaar unzufrieden. Als kooperativ lobte er die Bundesagentur für Arbeit, die nachgefragte Informationen im Internet bereitstellte, und das Bundesinnenministerium.

Insgesamt zog der Bundesdatenschutzbeauftragte jedoch eine relativ positive Bilanz. Das Gesetz habe "mehr Licht in die Amtsstuben gebracht", sagte Schaar. Häufig habe seine Behörde zwischen Bürger und Behörde vermitteln können - außerdem liefen derzeit einige Gerichtsverfahren, mit denen die Herausgabe von Informationen erzwungen werden soll.

Kritik an der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes hatte es im Vorfeld häufig wegen hoher Gebühren gegeben, die bei der Bereitstellung von Informationen durch die Ministerien angefallen waren. Schaar sah diese Problematik jedoch als nicht besonders schwerwiegend an - zwar könnten im Extremfall Gebühren von bis zu 500 Euro anfallen, die Kosten bewegten sich jedoch meist zwischen 30 und 250 Euro pro Anfrage.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.