Buback-Geheimakten: Schäuble prüft RAF-Akten-Freigabe

Die Bundesanwaltschaft könnte bei einer Freigabe der RAF-Geheimakten Verena Beckers Aussagen vor Gericht verwenden. Erst 2008 sperrte Innenminister Schäuble offiziell die Akte.

Was weiß der Verfassungsschutz darüber? Bubacks Leiche am Ort des RAF-Attentates in Karlsruhe im April 1977. Bild: ap

FREIBURG taz | Das Bundesinnenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) prüft derzeit, ob die Verfassungsschutzakten von Ex-RAF-Mitglied Verena Becker doch vor Gericht verwertet werden dürfen. Am Mittwoch hatte die Bundesanwaltschaft einen entsprechenden Antrag gestellt. Zahlreiche Politiker aller Parteien sprachen sich für ein Ende der Geheimhaltung aus.

Die Ex-RAF-Angehörige Verena Becker war Ende 1977 wegen einer Schießerei in Singen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1981 nahm sie in der Haft Verbindung zum Verfassungsschutz auf und berichtete anschließend ausführlich über die Strukturen der RAF. Dabei hat sie auch Einzelheiten zur Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 verraten: Christian Klar habe das Fluchtauto gefahren, Günter Sonnenberg das Tatmotorrad gesteuert und Stefan Wisniewski als Beifahrer geschossen. Becker wurde Vertraulichkeit zugesichert. Erst durch einen Spiegel-Bericht im April 2007 wurde die Existenz der Aussagen bekannt.

Eine Zusammenfassung von Beckers Aussagen hatten einzelne Bundesanwälte zwar schon 1982 für Fahndungszwecke bekommen, sie durften jedoch nicht vor Gericht verwertet werden, um Verena Becker zu schützen. Als der Spiegel 2007 über die Becker-Akten berichtete, waren sie in der Bundesanwaltschaft nicht mehr auffindbar.

Die Bundesanwälte mussten nun selbst um Akteneinsicht bitten. Zunächst erhielten sie im Juni 2007 vom Bundesamt für Verfassungsschutz nur ein gerichtsverwertbares "Behördenzeugnis". Darin wurde die von Becker beschriebene Rollenverteilung beim Buback-Mord als "eine ältere unbestätigte Einzelinformation" referiert. Später durften Bundesanwalt Rainer Griesbaum und ein Kollege auch die Akten lesen, allerdings nicht mitnehmen. Im Januar 2008 sperrte Innenminister Schäuble offiziell die Akte - sie kann vor Gericht nicht verwertet werden. Es gefährde das "Wohl des Bundes", wenn eine zugesicherte Vertraulichkeit nicht eingehalten werde.

Schon im April 2007 hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski eingeleitet, ein Jahr später kam ein Verfahren gegen Verena Becker hinzu. Aufgrund von DNA-Spuren auf den Bekennerschreiben steht Becker inzwischen im dringenden Tatverdacht, dass sie am Anschlag zumindest mit beteiligt war. Sie sitzt in U-Haft.

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