Betroffene von UN-Sanktionen genießen EU-Rechtsmittel, so der Europäische Gerichtshof in Urteil zu Terrorfinanzen. VON CHRISTIAN RATH
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LUXEMBURG taz Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch eine weitreichende Entscheidung gefällt, die die Rechte von Verdächtigen im Anti-Terror-Kampf stärkt, potenziell aber jedem, der unter UN-Sanktionen steht, eine rechtliche Handhabe gibt. Der Gerichtshof erklärte eine EU-Verordnung für "nichtig", mit der die sogenannte "Terror-Liste" der UNO in europäisches Recht umgesetzt wurde. ]]>