Experten-Anhörung zum BKA-Gesetz: Bauchschmerzen wegen Onlinerazzien

"Absolute Sicherheit" oder "massiver Grundrechteeingriff" - die Meinung der Experten zur Onlinedurchsuchung liegen weit auseinander. Die SPD fordert Korrekturen am BKA-Gesetz.

Darf sich der Staat nun laut Grundgesetz heimlich in Privatrechner einschleichen? Bild: dpa

BERLIN dpa/taz Sechs Stunden lang dauerte die Anhörung zum neuen BKA-Gesetz - Stunden, in denen die geladenen Experten Einschätzungen zur Online-Durchsuchung präsentierten, wie sie unterschiedlicher kaum hätten ausfallen können. Besonders die Frage, ob die Durchsuchung privater PCs grundrechtekonform sei und ob die Ermittler dafür in private Wohnungen eindringen dürfen, spaltete die geladenen Wissenschaftler und Spezialisten.

So sprach BKA-Chef Jörg Ziercke von einer "absoluten Sicherheit", die die Lizenz zum Betreten der privaten vier Wände bringen würde - während der Göttinger Staatsrechtler in der Maßnahme einen "massiven Grundrechtseingriff" sah.

Auch Zierckes Kollege vom bayrischen Landeskriminalamt, Peter Dahte, plädierte dafür, zusätzlich zur "Fernbeeinflussung des Informationssystems" auch einen Eingriff vor Ort zu ermöglichen. Sein Argument: Andernfalls würde das Kappen der Netzverbindung bei einer heimlichen Online-Durchsuchung die Polizisten ausschließen. Bürgerrechtler Frederik Roggan von der Humanistischen Union plädierte wegen "gewisser grundsätzlicher Bedenken" dafür, auf Online-Durchsuchungen zu verzichten - auch mit Rücksicht auf Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit des Wohnraums garantiert. Der Ex-BND-Chef Hansjörg Geiger sprach ebenfalls von einer "Gefahr für die Demokratie", die entstünde, wenn der Staat das Vertrauen der Bürger erschüttere. Die bayrischen Staatsrechtler Dirk Heckmann und Markus Möstl sahen hingegen keinen Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Online-Durchsuchung - Möstl ging gar so weit, dass er selbst das Betreten einer Wohnung durch das Grundgesetz gedeckt sieht.

Milder gingen die Experten mit anderen Aspekten des geplanten BKA-Gesetzes ins Gericht. Mehrere Verfassungsrechtler hielten den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei aller Detailkritik aber für verfassungsrechtlich unbedenklich. Erstmals in seiner Geschichte soll das BKA bei der Abwehr terroristischer Gefahren auch präventiv tätig werden können, also noch bevor eine Straftat begangen wurde.

In Reaktion auf die Anhörung pocht die SPD nun auf Korrekturen am Gesetzentwurf für erweitere BKA-Befugnisse. "Wir sind in unseren Kritikpunkten bestätigt worden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, der Netzeitung nach einer Expertenanhörung im Bundestag. "An einer Vielzahl von Punkten" seien Präzisierungen notwendig, etwa beim Schutz des Kernbereiches der privaten Lebensgestaltung, bei der Benachrichtigungspflicht von überwachten Personen durch das Bundeskriminalamt (BKA) oder bei der Weiterleitung der Daten.

"Das ist ein gutes Gesetz, das SPD und Union gemeinsam wollen. Wir müssen es aber an einer Reihe von Stellen präzisieren und verbessern", sagte Wiefelspütz. In Verhandlungen von Union und SPD werde der Entwurf nun überarbeitet. Anfang kommenden Jahres solle das BKA-Gesetz in Kraft treten. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), forderte den Koalitionspartner in der Netzeitung zum Einlenken auf: "Die Union sollte ihre Blockade gegen Änderungen im Gesetzentwurf aufgeben."

Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte der Berliner Zeitung: "Die Koalition muss den Gesetzentwurf in dieser Form zurückziehen." Nötig seien vielfache Änderungen. "Ein solcher Gesetzentwurf kann nicht innerhalb kurzer Zeit durch den Bundestag gehen."

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