Justizministerin gegen Datenschützer: Zoff um Datenschutz-Grundrecht

Die Grünen wollen Datenschutz im Grundgesetz verankern. Datenschutzbeauftragter Schaar befürwortet den Vorstoß - Justizministerin Zypries nennt ihn Symbolpolitik.

Sträubt sich gegen die Verankerung von Datenschutz im Grundgesetz: Justizministerin Zypries. Bild: ap

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat gefordert, Datenschutz als Grundrecht in der Verfassung zu verankern. "Ich oute mich als Befürworter des Vorschlags", sagte Schaar am Dienstag auf einer Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach sich für eine Verfassungsänderung aus. "Ich bin ganz entschieden der Meinung, über die grundrechtliche Verortung nachzudenken", sagte er. "Ich möchte das nicht als Symbolpolitik abqualifiziert sehen." Beide widersprachen ausdrücklich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die zuvor Kritik an dem Vorschlag äußerte.

Damit erhält die Debatte über eine grundgesetzliche Verankerung eines weiteren Freiheitsrechts neue Nahrung. Erst Mitte Juni hatten die Grünen vor dem Hintergrund jüngster Abhörskandale einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und sich so frühzeitig auf einem Feld in Stellung gebracht, das im Bundestagswahlkampf 2009 eine wichtige Rolle einnehmen dürfte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, vier der 19 Grundrechtsartikel zu ergänzen, um "persönliche Daten", "Informationsfreiheit", "informationstechnische Systeme" und den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" zu schützen. "Nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das Parlament ist Verfassungsgeber - auch beim Datenschutz", hatte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, den Vorstoß begründet. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Bislang gibt es lediglich durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zwei Grundrechte im Bereich des Datenschutzes: Durch das Volkszählungsurteil 1983 und das so genannte Comupter-Grundrecht im Februar 2008, das den Inhalt von Festplatten unter besonderen Schutz stellt.

Schaar begrüßte am Dienstag ausdrücklich die Karlsruher Rechtssprechung. Die Urteile hätten allerdings wegen häufiger Änderungen der Richterbesetzung "keine Ewigkeitsgarantie". Deshalb müsse der Datenschutz Verfassungsrang bekommen. Er widersprach damit ausdrücklich Justizministerin Zypries, die zuvor an gleicher Stelle die Überlegung als "politische Symbolik" kritisiert hatte. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob das ein kluger Zug wäre." Zunächst müssten die Vorgaben "auf der Ebene des einfachen Rechts druchgesetzt werden", forderte Zypries.

Auch der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem äußerte sich vorsichtig. "Ich spreche mich nicht grundsätzlich dagegen aus", sagte er. Allerdings sei die "Schutzdimension" derzeit noch unklar. Es müssten erst die Bereiche identifiziert werden, die ein solches Grundrecht tatsächlich erfassen solle, bevor eine Kodifizierung Sinn mache.

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