Abfallpläne stoßen auf Widerstand: Recyclen oder verbrennen

Privatwirtschaft und Kommunen streiten sich um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Umweltschützer ärgert vor allem, dass Recyclen dem Verbrennen gleichgestellt werden soll.

Wieder aufgewertet: Das Verbrennen von Müll. Bild: dpa

BERLIN taz | Viel Feind, viel Ehr - da darf sich Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) ein weiteres Lorbeerkränzchen abholen. Diesmal für seine Abfallpolitik. Die Länder sowie kommunale und privatwirtschaftliche Interessenverbände waren in dieser Woche gefordert, im Umweltministerium (BMU) den Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu kommentieren. Das Prädikat "solide Arbeitsgrundlage", das der Verband der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) vergab, war die höchste Auszeichnung. Alle anderen kritisierten das Gesetz heftig.

Deutschland gebe seine Vorreiterrolle bei der Kreislaufwirtschaft auf, wetterte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). "Die mutige Fortentwicklung des Gesetzes zu einer belastbaren Grundlage unterbleibt", meint der Bundesverband der Rohstoff- und Entsorgungswirtschaft (bvse). Strittig sind vor allem zwei Fragen: Wem gehört der Abfall? Wie viel Abfall darf verbrannt, wie viel muss recycelt werden?

Im Grundsatz den Kommunen beantwortet das Gesetz die erste Frage. Allerdings nur dann, wenn diese über entsprechende Möglichkeiten zur Verwertung verfügen. Das lässt beide Seiten unzufrieden: "Wo es sich für private Unternehmen nicht lohnt, müssen die Kommunen einspringen", kritisierten Städtetagspräsidentin Petra Roth, Landkreistagspräsident Hans Jörg Duppré und der Chef des Deutschen Städtebundes, Roland Schäfer.

Der Entwurf stelle die Absicht des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 1996 auf den Kopf, eine privatrechtlich organisierte Abfallentsorgung zu etablieren, so der bvse.

Auch die Wertstofftonne - von den privaten Entsorgern nachdrücklich gefordert - kann laut Gesetzentwurf eingeführt werden; muss aber nicht. Zu der konkreten Ausgestaltung steht dort nichts.

In der jetzigen Version lässt das Gesetz überhaupt viel Raum für Streit - wie etwa den ums Altpapier, den das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr zugunsten der Kommunen entschieden hatte. "Die Frage muss endlich politisch entschieden werden", schimpft Benjamin Bongardt vom Nabu. "Die Argumente sind alle ausgetauscht."

Unentschieden bleibt Röttgen auch beim Umgang mit dem Müll. Zwar gewichtet das Gesetz die stoffliche Verwertung - also das Recycling - höher als die Verbrennung.

Doch gilt dies nur für Abfälle für einen Brennwert unter 11.000 Kilojoule. Damit seien "praktisch alle Kunststoffabfälle erfasst", rechnet die DUH vor. Die Umweltverbände sind sich einig, dass damit Verbrennung und Recycling weiterhin auf einer Stufe stehen und das Gesetz so gegen EU-Vorgaben verstößt.

Zudem soll das Gesetz in entscheidenden Bereichen nur Recyclingquoten von 60 Prozent vorschreiben. "Die haben wir jetzt schon", sagt Bongardt. "Da wäre viel mehr möglich." Gänzlich stumm bleibe der Entwurf beim wichtigsten Punkt, der Müllvermeidung. Der Gesetzentwurf muss noch mit anderen Ministerien abgestimmt und von der EU geprüft werden, bevor es von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden kann.

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