Abgeltungssteuer umgehen: Gewinne machen

Dachfonds, geschlossene Fonds, sofortiger Aktienkauf - es gibt viele Tipps, wie man die Abgeltungssteuer angeblich umgehen kann. Aber alle haben einen Haken.

Ab dem 1. Januar gilt die Abgeltungsseuer beim Aktienkauf. Bild: dpa

Genau zwei Tage haben die Anleger noch Zeit, um sich an den Börsen mit Aktien einzudecken, die sich auch künftig steuerfrei verkaufen lassen, sobald ein Jahr verstrichen ist. Denn ab dem 1. Januar gilt die Abgeltungssteuer, die diese Spekulationsfrist abschafft. Wer danach Aktien kauft, muss eventuelle Kursgewinne immer mit 25 Prozent versteuern.

Die Verbraucherjournalisten der Zeitschrift Finanztest haben sich immer wieder mit der Abgeltungssteuer befasst. Ihr wichtigster Tipp lautet: Wer Aktien oder Fonds besitzt, sollte künftig zwei Depots unterhalten, um die Anlagen nach altem und nach neuem Steuerrecht zu trennen. Denn das Finanzamt geht nach der Fifo-Methode vor: First in, first out. Nach dieser recht eigenwilligen Steuertheorie sind jene Anteile, die zuerst gekauft wurden, auch jene, die bei einem Weiterverkauf wieder auf den Markt kommen. Das kann erhebliche Verluste bedeuten, wenn Spekulationsgewinne künftig nicht mehr steuerfrei sind. Finanztest hat das Problem an einem Beispiel illustriert:

"Ein Anleger zahlt monatlich 50 Euro in einen Fondssparplan. Ende 2008 hat er 25 Fondsanteile gekauft, zwei Jahre später hat er insgesamt 35 Anteile. Wenn er jetzt zehn Anteile verkauft, verkauft er nicht die zehn neu erworbenen Anteile, sondern zehn alte. Das ist insofern schade, als er mit diesen alten Anteilen auf viele weitere Jahre hinaus steuerfreie Kursgewinne hätte erwirtschaften können." Dieses Problem sei jedoch zu lösen: einfach ein zweites Depot anlegen für alle Zukäufe ab 2009. "Dann hat der Anleger es selbst in der Hand, aus welchem Depot er Anteile verkauft."

Doch trotz dieses Steuervorteils ist bisher kein gesteigertes Interesse an Aktien auszumachen. Der Börsenhandel hat sich zum Jahresende noch nicht belebt. Das mag auch daran liegen, dass viele Steuerzahler immer noch nicht so recht verstanden haben, was die Abgeltungssteuer für sie bedeutet. So hat die Marktforschungsgruppe GfK im Herbst ermittelt, dass zwar schon 80 Prozent der Befragten von der neuen Steuer gehört hatten. Doch 64 Prozent gaben an, dass sie über gar keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen. Ganze 16 Prozent glaubten, gut Bescheid zu wissen. Hinzu kommt ein generelles Misstrauen gegen Aktien, hat doch der DAX in diesem Jahr rund 40 Prozent seines Wertes verloren.

Doch diesen Preisverfall kann man auch positiv sehen, wie manche Berater finden: Aktien sind wieder günstig zu haben. Nach dieser Philosophie sind die Verluste von gestern die Gewinne von morgen. Und so fehlt es in der Beraterliteratur nicht an Rechenbeispielen, die alle nachweisen, dass sich ein Aktienkauf vor Jahresende selbst dann lohnen würde, wenn die Kurse weiter in die Tiefe rauschen.

Das Manager-Magazin erläutert etwa in seiner jüngsten Ausgabe, "warum Sparer 20 Prozent Verlust im DAX verschmerzen können". Einzige Bedingung: Ungefähr in zehn Jahren muss sich der DAX wieder auf 9.000 Punkte verdoppelt haben. Da ist nun der optimistische Anleger gefragt. Wer vor zehn Jahren, also 1998, in Aktien investiert hat, hat jedenfalls kräftig verloren.

Ein anderer beliebter Tipp sind die sogenannten Dachfonds. Wie Finanztest im Januarheft schreibt, sei ihren Testpersonen diese Anlageform mehrfach in Beratungsgesprächen angedient worden. Ein Dachfonds ist ein Fonds, der wiederum in andere Fonds investiert - also in Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds. Der scheinbar interessante Unterschied: Wenn der einzelne Anleger selbst Aktien oder Fondsanteile kauft und wieder verkauft, wird jedes Mal die Abgeltungssteuer fällig. Der Dachfonds hingegen kann steuerfrei umschichten. Dort muss die Steuer erst abgeführt werden, wenn der Anleger seinen Dachfondsanteil mit Gewinn verkauft. Aber letztlich bleibt es dabei: Auch bei den Dachfonds ist die Steuer schließlich zu zahlen. Zudem fallen bei Dachfonds oft alle Verwaltungsgebühren zweifach an: beim Dachfonds selbst und dann eben auch beim gekauften Zielfonds. Finanztest resümiert daher ein wenig bissig: "Dachfonds sind nicht das Wundermittel, als das Bankberater sie anpreisen."

Auch immer wieder gern empfohlen: geschlossene Fonds für Schiffe oder Immobilien. Denn diese Anlageformen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Kursgewinne können meist steuerfrei mitgenommen werden - wenn überhaupt Gewinne anfallen. Momentan aber sinkt das weltweite Transportaufkommen dramatisch, und so manche Auslandsimmobilie hat sich auch schon als Investitionsruine erwiesen.

Letztlich lautet der Tipp aller Verbraucherschützer: Wichtig bei jeder Anlage ist nicht die Abgeltungssteuer - sondern die Rendite, die eine Investition wahrscheinlich erzielt. Anders ausgedrückt: Die Abgeltungssteuer ist eine Gewinnsteuer. Vermeiden lässt sie sich letztlich nur, indem man keinen Gewinn macht. Aber das kann ja wohl kein Anleger wollen.

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