Bundesweites Rauchverbot gefordert: Ende des Flickenteppichs

Das deutsche Krebsforschungszentrum hat ein Rechtsgutachten vorgelegt. Demnach soll ein bundesweit einheitliches Rauchverbot rechtlich möglich sein.

Rollschuhe, Hunde, Eis und Raucher müssen draußen bleiben. Bild: dpa

BERLIN tazDas Deutsche Krebsforschungszentrum will neuen Druck für einen strengen Nichtraucherschutz aufbauen und hat in Berlin ein Rechtsgutachten vorgelegt. Danach könnte der Bund doch Rauchverbote in Kneipen und Restaurants erlassen. Dieses Vorhaben war 2006 gescheitert, weil die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Gaststätten bei den Ländern sah. Inzwischen gelten Landesgesetze, die allerdings variieren. "Wir stehen vor einem Flickenteppich", sagte der Kölner Staatsrechtler Klaus Stern, der das Gutachten verfasst hat. "Das schreit geradezu nach einer bundesgesetzlichen Regelung."

Dass sich die Bundespolitik bald mit einem Gesetz beschäftigt, ist unwahrscheinlich, da Gegner von Rauchverboten bei Union und SPD auf die Landesgesetze verweisen können. Die Krebsforscher wollen aber in der Diskussion die Oberhand behalten. Schließlich klagen Wirte gegen einige Landesgesetze, Bayern entschärft sein Rauchverbot, und viele Wirte und Gäste missachten die Regeln. "Lobbyisten der Tabakindustrie und der Gastro-Branche versuchen unentwegt, den gesetzlichen Nichtraucherschutz zum Scheitern zu bringen", sagte der Chef des Krebsforschungszentrums Otmar Wiestler.

Der Jurist Stern ist emeritierter Professor der Universität Köln und wurde von Wiestler als "Papst der Verfassungsrechtler" vorgestellt. Stern argumentierte, das Grundgesetz gebe eine Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit vor. Der Bund sei für gemeingefährliche Krankheiten, das Recht der Gifte und das Recht der Genussmittel zuständig. Zwar sieht auch der Kölner Jurist einen Konflikt zwischen dem Schutzgebot und Freiheitsrechten. Das Bundesverfassungsgericht bewerte aber den Schutz der Gesundheit höher, wie eine Entscheidung zum Tabakwerbeverbot zeige.

In vielen Bundesländern gilt derzeit noch eine Übergangsfrist, in der das Rauchen nicht geahndet wird. In Sachsen wurde jetzt das Rauchverbot sogar teilweise wieder aufgehoben, in kleinen Kneipen kann vorerst weiter geraucht werden. Das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag entschieden. Die Richter setzten das Nichtraucherschutzgesetz vorläufig für Ein-Raum-Gaststätten aus, die vom Inhaber geführt werden. Damit haben Kneipenbesitzer im Eilverfahren einen Erfolg erzielt.

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