Abschiebung von Spanien nach Iran: Flucht in die EU doppelt gescheitert

Aus politischen Gründen floh der kurdische Iraner Mohamed Rahmatinia nach Spanien. Am Freitag wurde er abgeschoben, sein Asylantrag abgelehnt.

Mohamed Rahmatinia sitzt auf einem Metall-Doppelstockbett

Mohamed Rahmatinia wurde von Spanien am Freitag nach Iran abgeschoben Foto: privat

MADRID TAZ Es nutzte alles nicht. Weder die Proteste der Präsidentin des katalanischen Autonomieparlaments, noch ein Eilantrag der Anwälte von Mohamed Rahmatinia bei der spanischen Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof von Spanien), seinen Asylantrag erneut zu überprüfen und eine drohende Abschiebung auszusetzen. Die spanische Regierung ließ den 26-jährigen kurdischen Aktivisten aus Iran sowie seine schwangere Frau Zeinab und den sieben Jahre alten Sohn am Freitagmorgen von Spanien zwangsdeportieren. Die Familie wurde um 9:30 Uhr gezwungen, einen Flug von Barcelona nach Teheran zu besteigen.

„Es bestehen gute Gründe, um seine Sicherheit zu fürchten“, erklärte die Präsidentin des katalanischen Parlaments, Anna Erra, am Donnerstag in einem Schreiben an den spanischen Innenminister, den Sozialisten Fernando Grande-Marlaska. Dieser reagierte nicht. Die Gefahr, dass Rahmatinia jetzt bei seiner Ankunft sofort verhaftet und eingesperrt wird, ist groß.

Der 26-Jährige, der nach einer Verurteilung zu 15 Jahren Haft auf Bewährung frei ist, gehört der Demokratischen Partei Kurdistan- Iran (DPK-I) an. Er habe unter anderem, so seine Angaben in einem Telefoninterview, das das baskische Nachrichtenportal NAIZ mit ihm führen konnte, Peschmergas – kurdischen Kämpfern – geholfen, die irakisch-iranische Grenze zu überqueren, um im iranischen Teil Kurdistans Propagandaaktionen abzuhalten. Außerdem habe er an mehreren Protestaktionen der Bewegung teilgenommen, die in Iran entstand, nachdem die junge Kurdin Jina Mahsa Amini wegen eines schlecht sitzenden Kopftuchs verhaftet worden und am 16. September 2022 im Polizeigewahrsam verstorben war.

„Frau, Leben und Freiheit“

Jina Mahsa Aminis Tod löste eine in der Geschichte der Islamischen Republik einzigartige Protestwelle aus, die sich unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ über das ganze Land ausbreitete. Das Regime reagierte mit brutaler Repression auf die Bewegung gegen das Tragen des Schleiers. Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass mehr als 600 Menschen ihr Leben verloren haben und Tausende festgenommen und gefoltert wurden. Mehrere Demonstranten wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Es war der Jahrestag des Totes von Mahsa Amini, der Rahmatinia zur Flucht nach Europa bewegte

Es war der Jahrestag des Todes von Jina Mahsa Amini, der Rahmatinia zur Flucht nach Europa bewegte. Ende August wurden seine Schwiegereltern von Revolutionsgardisten aufgesucht. Die islamistischen Paramilitärs fragten nach ihm. Rahmatinia floh mit Frau und Sohn mit falschen Papieren und kam am 2. September auf dem Flughafen Prat in Barcelona an. Er stellte sofort einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Die junge Familie durfte zu keinem Zeitpunkt seitdem den Flughafen verlassen.

Bereits im Jahr 2021 abgeschoben

Es ist nicht das erste Mal, dass Rahmatinia und Frau Zeinab versuchten, in die Europäische Union (EU) zu gelangen. 2021 gelangten sie von Iran in die Türkei von dort nach Serbien und anschließend nach Rumänien. Ihr Ziel war Deutschland. „Wir zogen 50 Tage umher und wurden schließlich von Rumänien aus abgeschoben“, erklärt Rahmatinia in besagtem Telefoninterview. Rahmatinia wurde sofort verhaftet und wenige Monate später zu 15 Jahren Haft verurteilt. Davon saß er sechs Monate ab, seither ist er auf Bewährung frei.

Jetzt drohen ihm, so befürchtet sein Anwalt Jordi Naya, erneut Haft und Misshandlung. „Politische Asylbewerber können oft keine Beweise für ihre gefährliche Situation im Herkunftsland vorlegen, aber die Verurteilung von Mohamed und seine jüngsten Aktivitäten des zivilen Ungehorsams im Iran sind Grund genug, zumindest den Antrag zuzulassen“, sagt Naya. Er hatte alles versucht, eine einstweilige Verfügung gegen die Abschiebung zu erhalten. Vergebens.

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