Die Geschmacksmuster von Apple werden nicht verletzt. Das Verkaufsverbot für Galaxy Tablets ist abgewendet. Samsung ist Sieger im Rechtsstreit – vorläufig.

... und nicht für Marsianer. Bild: dapd
DÜSSELDORF/HAMBURG dapd | Der südkoreanische Elektronikhersteller Samsung sieht sich durch die erste Einschätzung des Düsseldorfer Landgerichts im juristischen Clinch mit dem Dauerrivalen Apple bestätigt.
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In einem von dem kalifornischen Unternehmen vorangetriebenen Verfahren machte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag klar, dass das Gericht bislang keinen Grund für das von Apple geforderte europaweite Verkaufsverbot für die iPad-Rivalen aus Korea sieht.
Apple will in dem Verfahren vor dem Landgericht den Verkauf der Samsung Galaxy Tabs 7.7, 8.9, 10.1, 10.1 V und 10.1 N in der EU verbieten lassen. Apple sieht durch das Design der Geräte seine eingetragenen Geschmacksmuster verletzt.
Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die iPad-Rivalen aber keine Designrechte verletzt. Außerdem liege kein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, erklärte die Richterin. Auch von Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung könne keine Rede sein.
Das ist eine Rechtsauffassung, die bei Samsung in einer ersten Reaktion für triumphierende Töne sorgte: „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass Apple nicht die ersten sind, die ein rechteckiges Tablet-Gerät mit runden Ecken entworfen haben und dass keinem Unternehmen dafür ein allgemeines Desgin-Monopol gewährt werden sollte“, teilte der Elektronik-Hersteller mit.
„Um die Verfügbarkeit der eigenen Produkte zu gewährleisten“ kündigte der Konzern an, seine „geistigen Eigentumsrechte gegenüber Apple“ auch weiterhin vehement „verteidigen zu wollen“.
Grund zum Jubeln ist das allerdings noch nicht. Denn eine Entscheidung steht in Düsseldorf noch aus. Die Richter setzten das Verfahren nach nur gut einer Stunde Verhandlung aus. Sie wollen die Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante über die Bestandskraft der von Apple eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster abwarten. Samsung hatte bei der EU-Behörde Nichtigkeitsklagen gegen diese Entwürfe eingereicht.
Außerdem betonte die Richterin, dass umfangreiche Unterlagen, die Apple erst in der vergangenen Woche vorlegt hatte, in diese Einschätzung noch nicht eingeflossen seien. Sie enthalten unter anderem Material aus einem Rechtsstreit im kalifornischen San Jose, in dem Samsung von einem Geschworenengericht zur Zahlung von 1,05 Milliarden Dollar (rund 838 Millionen Euro) verurteilt worden war, weil das Unternehmen Ideen von iPhone und iPad gestohlen habe.
Das Düsseldorfer Verfahren soll nun erst nach Rechtskraft der Entscheidung aus Alicante fortgesetzt werden. In mehreren Eilverfahren hatte Apple in den vergangenen Monaten vor Düsseldorfer Gerichten zumindest Teilerfolge erzielt. So hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht beispielsweise den Verkauf des Galaxy Tab 7.7 europaweit untersagt, da das Design das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze.
Mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot für das Modell Galaxy Tab 10.1 N war Apple dagegen im Eilverfahren gescheitert. Mit seinem deutlich überarbeiteten Design stelle das Gerät keine unzulässige Nachahmung von Apples iPad mehr dar, befanden die Richter.
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Leserkommentare
27.09.2012 16:15 | Maik G.
Dafür, dass Apple und Samsung Kindergarten spielen dürfen, sollen wir Kunden 600Euro für ein Smartphone hinlegen.
27.09.2012 10:16 | Tim Leuther
In was für einer Welt leben wir, in der man nicht einmal abgerundete Ecken patentieren kann? ;-)
26.09.2012 18:26 | Bildzeitungsleser
Danke für die täglichen Apple-Nachrichten. Noch eine Weile und ich werde mir auch so ein Ding kaufen, dann kann ich endlich ...