Rasterfahndung soll Exportartikel werden

Trotz schlechter Erfahrungen im Inland will die Bundesregierung Täterprofile auf europäischer Ebene einführen

BERLIN taz ■ Auch wenn die Rasterfahndung nach islamistischen „Schläfern“ in Deutschland weitgehend im Sande verlaufen ist – der Europäischen Union soll sie als Modell zur Terrorismusbekämpfung dienen. Die Bundesregierung will die computergestützte Datenerhebung europaweit vereinheitlichen. Sie unterstützt eine entsprechende Initiative der dänischen EU-Präsidentschaft zur „Erstellung gemeinsamer Profile von Terroristen“.

Festgehalten sind die in Berlin angeschobenen Pläne für eine europaweite Rasterfahndung in dem EU-Ratsdokument „Enfopol 130“ von Ende Oktober. Darin heißt es: „Die dänische Initiative steht in engem Zusammenhang mit der deutschen Initiative einer computergestützten präventiven Recherche in den einzelnen Mitgliedstaaten auf der Grundlage abgestimmter Täterprofile (europaweite elektronische Rasterfahndung).“

Die so genannten Profilfahndungen sollen die Mitgliedsländer in eigener Zuständigkeit durchführen. Da die Profile in den verschiedenen Staaten bereits aufeinander abgestimmt sind, ist auch zur späteren Auswertung keine gemeinsame Datenbank nötig. Praktisch ist das vor allem deshalb, weil einige EU-Mitglieder einer solchen Datenbank kaum zustimmen würden.

Im Rahmen des nationalen Rechts rastert dann jedes Mitgliedsland alle einschlägigen Datenbestände wie Melderegister, Ausländerregister oder Universitätsmatrikel nach Personen, auf die die Profile zutreffen. Sie werden anschließend durch die Sicherheitsbehörden überprüft. Je genauer das abgestimmte Täterprofil, desto kleiner der erfasste Personenkreis. Sichergestellt werden soll durch die dänisch-deutsche Initiative, „dass alle europäischen Mitgliedstaaten auf der gleichen Fahndungsgrundlage arbeiten“.

Im neuen Jahr wollen die EU-Staaten die deutschen Pläne auf einem Seminar diskutieren. Werden sie tatsächlich umgesetzt, dann wiederholen sich im europäischen Maßstab die Mängel, die bei der Rasterfahndung hierzulande festgestellt wurden. So kritisiert der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka in einem Bericht für das Landesparlament das übereilte Erheben von Daten durch die Polizei. Es habe an einer Risikoanalyse und an einem Sicherheitskonzept ebenso gefehlt wie an den polizeirechtlichen Voraussetzungen. Erstmals seit Einführung der Rasterfahndung vor mehr als 20 Jahren würden die erhobenen Daten über die Aktion hinaus aufbewahrt. Die Zahl der Trefferfälle bei der Fahndung sei im Übrigen gering gewesen. WOLFGANG GAST