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: Von AFBG bis Zinsfrei

Stichpunkte zum Meister-Bafög

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung mit dem Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern.

Durch das Meister-Bafög werden gefördert: Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Wer einen Antrag auf Förderung stellt, muss über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Außerdem werden Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Fortbildungen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen bezuschusst.

Die Förderung setzt sich aus einem Unterhaltsbeitrag und einem Maßnahmebeitrag zusammen. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt, dessen Höhe sich nach dem Familienstand richtet. Alleinstehende ohne Kind erhalten zum Beispiel 384 Euro. Wer ein Kind hat, kann hingegen 563 Euro erhalten. Dieser Unterhaltsbeitrag ist einkommens- und vermögensabhängig.

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren – höchstens jedoch 10.226 Euro – vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent und einem zinsgünstigen Bankdarlehen der Deutschen Ausgleichsbank.

Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. VOLKER ENGELS