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wer wo was sagen darf

Per Änderung seiner Geschäftsordnung beschloss der Senat gestern, dass künftig durch Senatsbeschluss festgelegt wird, welches Senatsmitglied in Bundesrat und Bundestag was sagen darf:

Bisherige Regelung im Senat (§ 8 der Geschäftsordnung):

„der Senat berät und beschließt insbesondere über (...)

6. Angelegenheiten des Bundesrates, soweit sie in seinen Plenarsitzungen zur Entscheidung gelangen oder in seinen Ausschüssen und gegebenenfalls im Bundestag (gemäß Artikel 43 Absatz 2 Grundgesetz) beraten werden und die federführende Behörde wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Entscheidung des Senats für erforderlich hält.“

Diese Vorschrift wird nun ergänzt durch folgenden Text:

„; ferner immer darüber, von welchem Mitglied des Senats im Bundesrat und gegebenenfalls im Bundestag das Wort ergriffen wird und welche inhaltlichen Positionen in den Wortbeiträgen zu vertreten sind.“