in kürze
GRILLEN AUF DEM BALKON
: Verbot erlaubt

Vermieter können das Grillen auf dem Balkon nach einem Urteil des Landgerichts Essen im Mietvertrag verbieten, so der Ring Deutscher Makler gestern. Mieter, die in ihrem Vertrag einen solche Regel hätten, riskierten die Kündigung, wenn sie dennoch grillten (Az: 10 S 437/01). (ap)